Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ulili
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#1
02.06.2014, 21:34
Hallo und guten Abend,
könnt ihr mir vielleicht helfen? Wahrscheinlich steh ich auch nur wieder auf der Leitung ...
MB wurde eingereicht, Gegner legt Widerspruch ein, Abgabe ans AG. Bei einem MB fallen z. B. Gerichtskosten von 32,00 Euro an. Jetzt ist eine Kopie der Kostennote des zuständigen Mahngericht in der Akte wegen Widerspruch Zahlbetrag i. H. v. 127,00 Euro.
Wenn ich jetzt wegen der Klage weitere Gerichtskosten einzahlen muss, zahle ich die noch einmal in Höhe von 3,0 ein? Oder wird da was wegen dem MB angerechnet?
Viele Grüße und danke
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tiko73
#2
02.06.2014, 22:01
Die 127 € müssten schon die weiteren GK sein. Sollte sich aber aus der GKR auch ergeben.
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Ulili
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#3
02.06.2014, 22:09
Danke tiko73. Mir war das einfach nicht klar, weil mir "aufgetragen" wurde die zu zahlen. Konnte die 127 € aber nicht wirklich zuordnen. Klage wurde heute gefertigt.
VG
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#4
02.06.2014, 22:13
Ich hab keine Gebührentabelle zur Hand, aber zusammengezählt müsste sich aus den 32,00 EUR und den 127,00 EUR eine dreifache Gebühr ergeben.
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Kein Grund zur Panik.
Mitglied im CdW.
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Ulili
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#5
02.06.2014, 22:35
Habe ich das richtig verstanden?
Soweit also wegen desselben Streitgegenstands ein Mahnverfahren vorausgegangen ist, entsteht die Gebühr mit dem Eingang der Akten bei dem Gericht, an das der Rechtsstreit nach Erhebung des Widerspruchs oder Einlegung des Einspruchs abgegeben wird; in diesem Fall wird eine Gebühr 1100 nach dem Wert des Streitgegenstands angerechnet, der in das Prozessverfahren übergegangen ist. Satz 1 gilt entsprechend, wenn wegen desselben Streitgegenstands ein Europäisches Mahnverfahren vorausgegangen ist.
Also z. B. SW 620,00 €, 3,0 Gebühr 130,00, Anrechnung der 0,5 für MB 32,50 € = 97,50 € die noch eingezahlt werden müssten. Stimmt das?
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Pitt
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#6
03.06.2014, 08:35
3,0 Gerichtskosten sind bei einem Streitwert von 620,00 € nach meiner Gerichtskostentabelle: € 159,00
Für das Mahnverfahren hast Du bereits 0,5 = 32,00 € eingezahlt
Somit sind für das Verfahren nach Widerspruch noch 2,5 einzuzahlen = 127,00 €
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Soenny
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Ulili
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#8
03.06.2014, 08:55
Vielen lieben Dank, auch für den Hinweis JSanny - und allen einen schönen sonnigen Tag.
VG
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