Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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LaLa***
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#1
02.06.2014, 09:56
Hallo,
manchmal hat man echt doofe Sachen auf dem Tisch:
Ich soll das Geschäftsführergehalt sowie die Gewinnanteile/Gewinnausschüttung der UG (ist ja sozusagen ein Mini-GmbH) pfänden aber nicht die UG-Anteile.
Macht das überhaupt Sinn nur die Gewinnausschüttung/Gewinnanteile ohne UG-Anteile zu pfänden und ist das überhaupt möglich?
Sorry für die doofe Frage; habe ich noch nicht gehabt ...
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
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LaLa***
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#2
02.06.2014, 11:27
Hilfe!!!!
Weiß keiner eine Antwort ....
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
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Pepples
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#3
02.06.2014, 12:12
Nur weil Du noch keine Antwort hast, muss das Thema nicht nochmal eröffnet werden. Bitte keine Doppelposts einstellen.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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