Hallo,
manchmal hat man echt doofe Sachen auf dem Tisch:
Ich soll das Geschäftsführergehalt sowie die Gewinnanteile/Gewinnausschüttung der UG (ist ja sozusagen ein Mini-GmbH) pfänden aber nicht die UG-Anteile.
Macht das überhaupt Sinn nur die Gewinnausschüttung/Gewinnanteile ohne UG-Anteile zu pfänden und ist das überhaupt möglich?
Sorry für die doofe Frage; habe ich noch nicht gehabt ...
Gewinnanteile UG und Geschäftsführergehalt
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Nur weil Du noch keine Antwort hast, muss das Thema nicht nochmal eröffnet werden. Bitte keine Doppelposts einstellen.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"