ZV gegen GmbH i.L.

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AnneBu
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#1

30.05.2014, 15:49

Hallo zusammen,

wir haben einen VB gegen eine GmbH i.L., diese vertr.d.d. Liquidator, erwirkt.

Vom Gerichtsvollzieher haben wir jetzt die Nachricht bekommen, dass "seitens des Schuldners nachgewiesen wurde, dass die GmbH bereits gelöscht ist".

Die offene Rechnung, um die es geht, datiert aus März 2013. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger, dass die GmbH aufgelöst wurde bzw. sich in Liquidation befindet, war am 2.8.13. Der Mahnbescheid wurde am 21.2.14 erlassen und am 25.2.14 zugestellt.

Eine Recherche im Internet hat ergeben, dass der Schuldner nunmehr als Einzelunternehmer (e.K.) sein Geschäft weiter betreibt.

Welche Möglichkeiten haben wir noch? Es scheint so, dass der Schuldner in Kenntnis der anstehenden Vermögensauskunft hier schnell mal eine Firma dicht gemacht hat.

Viele Grüße
Zuletzt geändert von AnneBu am 30.05.2014, 16:10, insgesamt 1-mal geändert.
Jupp03/11

#2

30.05.2014, 16:03

Ob die GmbH tatsächlich gelöscht wurde, würde ich zunächst selbst ermitteln, weiterhin, wann die Liquidation beschlossen wurde.
AnneBu
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#3

27.06.2014, 19:07

Hallo nochmal,

leider erhalte ich keine "genauen" Daten. Ich habe das Handelsregister angeschrieben mit der Bitte um Mitteilung, wieso die GmbH gelöscht wurde, obwohl das Sperrjahr gem. § 73 GmbHG noch nicht abgelaufen ist (Bekanntmachung über die Auflösung der GmbH war der 2.8.13). Von dort habe ich jetzt lediglich die Antwort erhalten, "dass die Gesellschaft gem. § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht wurde". Kann eine GmbH "von Amts wegen gelöscht werden", obwohl ein Liquidationsverfahren läuft?

Frage an Jupp: Warum ist das Datum des Beschlusses über die Liquidation wichtig? Gibt es eventuell die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen den Liquidator geltend zu machen (keine ordnungsgemäße Abwicklung)? Und wie ist es mit der persönlichen Haftung des Geschäftsführers (evtl. ein neues Verfahren mit Titel z.B. wenn wir nachweisen können, dass der GF gegen seine Pflichten verstoßen hat.

Ich komme hier irgendwie nicht weiter :roll:
Jupp03/11

#4

27.06.2014, 19:18

Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers käme unter Umständen in Betracht. Dafür müßte man allerdings Einsicht in die Registerakten nehmen, ebenfalls ermitteln, ob und wie viel Eintragungen in der Schuldnerkartei bestehen, wann diese Eintragungen erfolgten usw.
Azubi-Mädchen
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#5

16.07.2014, 10:58

@ AnneBu: Darf ich mal fragen, wie du den MB ausgefüllt hast mit der GmbH i.L.? Ich habe jetzt eine GmbH i. L. für die ich einen MB beantragt habe. Nun habe ich eine Monierung bekommen, dass mein Vertreterverhältnis nicht der bezeichneten Rechtsform entspricht. :D ich bin ein wenig überfragt, was die von mir wissen wollen.
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