Ankündigung der Zwangsöffnung durch GVZ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Britannia
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#1

28.05.2014, 09:52

Hallo Ihr Lieben,

da ich den GVZ nicht erreiche, frage ich euch:

Kündigt der GVZ die zwangsweise Öffnung der Wohnung dem Schuldner an?
Unser Mdt möchte diese Zwangsöffnung nur, wenn dies vorher nicht angekündigt wird.

VG
nesti76
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#2

28.05.2014, 13:47

hallo,
natürlich wird die Durchsuchung vorher nicht angekündigt :lol:
(sonst wäre in bestimmt einigen fällen diese hinfällig).
:wink2
d771072
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#3

28.05.2014, 14:06

Doch, er kündigt sie an (§ 61 VI GVGA).
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