dumme Frage

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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MathiasSchacht
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#1

26.05.2014, 14:46

Hallo Zusammen,

ich habe eine dumme Frage:

Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % vorläufig vollstreckbar.

Berufung der Gegenseite wird eingelegt. Berufung zieht sich bis März 2014 hin, dann wird die Berufung zurück genommen.

Urteil ist dann damit rechtskräftig. Wenn ich jetzt aus dem Urteil vollstrecken will, wie muss ich das nochmal nachweisen, dass das Urteil nun rechtskräftig ist und ich ohne Sicherheitsleistung vollstrecken kann? :oops:
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Ciara
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#2

26.05.2014, 14:48

Rechtskraftvermerk
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
MathiasSchacht
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#3

26.05.2014, 14:52

:oops: Danke :oops:
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Ciara
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#4

26.05.2014, 14:53

Gerne :wink:
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MathiasSchacht
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#5

26.05.2014, 14:54

hast du eine kurze Formulierung für den Antrag zur Anbringung des Rechtskraftvermerks?
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Liesel
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#6

26.05.2014, 15:00

:roll:
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#7

26.05.2014, 15:09

Sorry, ich will nicht überheblich sein - aber bist Du wirklich Rechtsfachwirt?
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MathiasSchacht
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#8

26.05.2014, 15:49

sorry, ZWV ist lange her und nicht gerade mein lieblingsfach gewesen. und ja ich bin Fachwirt, wollte mich nicht mit einer falschen und nicht verständlichen Formulierung in die Nesseln setzen. Trotzdem danke
Jupp03/11

#9

26.05.2014, 15:52

MathiasSchacht hat geschrieben:sorry, ZWV ist lange her und nicht gerade mein lieblingsfach gewesen. und ja ich bin Fachwirt, wollte mich nicht mit einer falschen und nicht verständlichen Formulierung in die Nesseln setzen. Trotzdem danke
lass gut sein
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#10

31.05.2014, 10:48

Einfach schreiben,
In Sachen so und so
wird beantragt,
die beigefügte amts(-/land)gerichtliche Entscheidung (Urteil vom, des, in Sachen, verkündet am, zugestellt am) mit einem Rechtskraftvermerk zu versehen und anschließend an meine Kanzlei zurückzusenden.
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