§ 758 Abs. 4 ZPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
isi
Forenfachkraft
Beiträge: 134
Registriert: 26.07.2007, 08:56
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

22.05.2014, 15:07

Hallo,
ich brauche mal Eure Hilfe.
Gibt es ein zwingend vorgeschriebenes Formular für eine Vollstreckung gemäß § 758 Abs. 4 ZPO (Vollstreckung zur Nachtzeit etc.)?
Ich gehe mal davon aus, dass es eines gibt, ich kann im Internet nur leider keines finden!
Vielen vielen Dank für Eure Hilfe!
Wer kämpft - kann verlieren,
wer nicht kämpft - hat schon verloren!
isi
Forenfachkraft
Beiträge: 134
Registriert: 26.07.2007, 08:56
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#2

22.05.2014, 15:08

Also für den Antrag meine ich natürlich!
Wer kämpft - kann verlieren,
wer nicht kämpft - hat schon verloren!
sanvic
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 76
Registriert: 04.09.2009, 14:17
Beruf: Refa
Software: Ikaros

#3

22.05.2014, 15:20

nicht dass ich wüsste... der normale Antrag auf Abgabe der VA ist ja auch nicht zwingend
silvester
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 787
Registriert: 23.01.2009, 09:07
Beruf: GVPB aD

#4

22.05.2014, 15:33

Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung nach § 758a Absatz 1 ZPO einzuführen.
Für die Durchsuchungsanordnung nach Abs. 4 gilt die Ermächtigung nicht.
Ein Formular für den Antrag nach § 758a Abs. 4 ZPO ist nicht vorgesehen.
isi
Forenfachkraft
Beiträge: 134
Registriert: 26.07.2007, 08:56
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#5

23.05.2014, 08:19

Guten Morgen.
Oh vielen Dank für die Antworten!
Wer kämpft - kann verlieren,
wer nicht kämpft - hat schon verloren!
*Refa*
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 252
Registriert: 07.11.2007, 18:21
Beruf: RA-FA
Software: RA-Micro

#6

16.07.2015, 15:23

Darf ich den Thread nochmal aufgreifen? :-)

Für einen Beschluss nach § 758 a IV ZPO gibt es noch immer keinen Formularzwang oder?

Ich hatte den Antrag formlos, s.h. als Zweizeiler gestellt und werde nun gebeten, "den dafür vorgesehenen Vordruck" zu verwenden.

Mir ist bislang nur das Formular für den Antrag nach § 758 a I ZPO bekannt. Ich hätte da zwar nun ein Formular in den Tiefen des Internets gefunden, wüsste aber trotzdem gern, ob ich nicht doch zurücschreiben kann, dass für diesen Antrag eben kein Formularzwang herrscht und der Beschluss bitte aufgrund meines Antrags vom....erlassen werden möge.

Danke!
Benutzeravatar
Sputnik85
liebenswerter Morgenmuffel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4870
Registriert: 04.08.2010, 15:34
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#7

16.07.2015, 15:31

Formularzwang weiß ich nicht aber wir machen das mit RA-Mirco über Formular.
:niveau
Deans Schrei Bild Pudding!!! Bild

Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
Benutzeravatar
FeldKiel
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 345
Registriert: 07.06.2011, 13:51
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#8

16.07.2015, 15:34

Hm. Scheinbar gibt es dazu doch ein Formular, siehe nachfolgenden Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

Unter "Anlage 1 (zu § 1)" gibts dann ein Pdf-Dokument dafür.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#9

16.07.2015, 15:37

@FeldKiel: Das betrifft aber 758a Abs. 1 und nicht Abs. 4
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
sunny84
chronisch müde
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1898
Registriert: 15.06.2007, 20:39
Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
Software: Andere
Wohnort: in der schönen Eifel

#10

16.07.2015, 15:42

Ruf doch morgen früh mal bei Gericht an. Vielleicht haben die auch einfach nur übersehen, dass es um Abs. 4 und nicht um Abs. 1 geht bei deinem Antrag.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Antworten