ZV wegen Unterhalt: Welche Maßnahmen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
devilwingz
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#11

14.05.2014, 09:16

:thx hat sich schon erledigt. Noch eine Frage: Wenn ich einen Gerichtsvollzieher zum Schuldner schicken muss, wird da immer ein Vollstreckungsauftrag mit Abnahme der Vermögensauskunft gemacht oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?
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Anahid
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#12

14.05.2014, 09:39

Du bist nicht gezwungen einen verbundenen Auftrag zu erteilen. Du kannst nur ZV-Auftrag oder nur Antrag auf VAK stellen oder Kassenpfändung (bei Gaststätten z.B.). Es gibt eine Menge Möglichkeiten, den GV zum Schuldner zu schicken.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
devilwingz
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#13

15.05.2014, 13:38

Tut mir Leid, bin etwas durcheinander. Hab noch ne Frage:
Aus dem Beschluss ergeht, dass der Antragsgegner verpflichtet ist den Unterhalt für die Frau sowie des Kindes zu zahlen SOWIE Auskunft zu erteilen über sein Vermögen, Wertpapiere, Gehaltsnachweise, etc. Kann ich ohne weitere Informationen einen Mahnbescheid vorbereiten? Oder wäre das sinnlos?
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Pepples
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#14

15.05.2014, 13:52

Hää? Ich denke Du hast einen Titel und willst vollstrecken. Was soll denn da ein MB und vor allem worüber?
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#15

15.05.2014, 13:54

Ah sry meinte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss :oops:
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#16

15.05.2014, 14:08

Aber was willst Du denn pfänden, wenn Du nicht weißt, wo er arbeitet, wo seine Konten usw. sind?
Wenn Du keinerlei Angaben über pfändbare Habe hast, ist es am sinnvollsten erstmal die Vermögensauskunft abnehmen zu lassen. :wink:
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#17

15.05.2014, 14:29

Eben. PfÜB geht - wegen des UH-Rückstandes u. ggf. zukünftiger UH-Beträge - nur, wenn Du auch einen Drittschuldner hast. Wo soll denn sonst gepfändet werden?

Also wegen der Rückstände Sachpfändung / Vermögensauskunft. Ob nur eins - wenn ja welches - oder beides würde ich mit der Mandantin besprechen. Vielleicht weiß die ja was über den Schuldner. Und wenn aus der Akte keine Infos hervorgehen - hast Du die Mandantin mal angerufen? Mandanten erzählen von sich aus nicht immer alles, was sie wissen. Ich frage da immer zur Sicherheit nochmal nach.

Wegen der Auskunft, die der Schuldner erteilen soll, müsstest Du noch Festsetzung Zwangsgeld/Zwangshaft beantragen. Dann kannst Du auch das vollstrecken.
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