4. Altersstufe Düsseldorfer Tabelle

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Wiedereinsteigerin74
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#1

09.05.2014, 07:58

Guten Morgen,

ich soll hier einen Pfüb wg. Unterhalt machen. Im Titel steht "....% des Mindestunterhaltes der vierten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle".

Das Pfüb-Formular gibt aber nur die Altersstufen 1-3 her. Stehe mal wieder auf dem Schlauch!?! Wo muss ich meine Forderung jetzt eintragen?

Kann jemand helfen?

Danke
Zuletzt geändert von Wiedereinsteigerin74 am 12.05.2014, 15:55, insgesamt 1-mal geändert.
Wiedereinsteigerin74
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#2

12.05.2014, 15:25

Wiedereinsteigerin74 hat geschrieben:Guten Morgen,

ich soll hier einen Pfüb wg. Unterhalt machen. Im Titel steht "....% des Mindestunterhaltes der vierten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle".

Das Pfüb-Formular gibt aber nur die Altersstufen 1-3 her. Stehe mal wieder auf dem Schlauch!?!

Kann jemand helfen?

Danke

Hallo,
ich melde mich nochmal zu meiner oben aufgeführten Frage.

Kann mir keiner einen Rat/Hinweis geben???

Bin für jede Information dankbar!

:thx :thx
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Adora Belle
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#3

12.05.2014, 15:32

Die Düsseldorfer Tabelle ist doch hundertfach im Netz zu finden. Da steht auch die vierte Altersstufe drin.
Wiedereinsteigerin74
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#4

12.05.2014, 15:45

Danke für die Antwort, Andora Belle.

Mein Problem ist nicht die DT, sondern das Formular des Unterhalts-Pfüb.

Auf Seite 4 beim Unterhaltspfüb muss die dynamisierte Unterhaltsrente eingetragen werden. Hier sind allerdings nur die Altersstufen 1-3 vorgesehen.

Der mir vorliegende Titel lautet aber über "....% nach der 4. Altersstufe der DT".

Meine Frage ist nun, wo muss ich den Anspruch im Unterhaltspfüb eintragen?
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