Guten Abend,
ich habe einen Pfüb auf dem Schreibtisch. Es soll wegen Unterhalt beim Drittschuldner Arbeitslohn gepfändet werden. Ich habe hier ein Urteil, in dem stehen konkrete Beträge (z. B. ab 01.01.2013 xx,xx €; ab 01.01.2014 xx,xx €) drin (keine Prozentzahlen).
Handelt es sich dann um statischen Unterhalt oder eine dynamisierte Unterhaltsrente?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
statischer Unterhalt; dynamisierte Unterhaltsrente
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- Soenny
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Wenn du feste Beträge im Titel hast, z.B. ".... 164 € ab 1.1.2014...." ist das statischer Unterhalt, hast du im Titel stehen ".... 120 % des Mindestunterhaltes der XX Altersstufe abzüglich hälftigen Kindergeldes ...." ist das dynamisierte Unterhaltsrente.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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