ZVA aus Versäumnisurteil - Forderungsaufstellung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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chkern
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#1

08.05.2014, 11:21

Hallo,

ich habe eine (wahrscheinlich schnell geklärte) Anfängerfrage zum Thema Forderungsaufstellung:

Und zwar soll ein ZVA auf Grundlage eines Versäumnisurteils angefertigt werden. Nun frage ich mich als Nicht-Fachkraft, die bisher nur auf Grundlage von Vollstreckungsbescheiden ZVAs gefertigt hat, wie jetzt die Forderungsaufstellung auszusehen hat. Einfach nur Hauptforderung aus VU, Zinsen und RA-Kosten? Oder muss das ausführlicher sein?

Schonmal vielen Dank im Voraus!

LG
ck
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Anahid
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#2

08.05.2014, 11:23

Nein, das reicht aus. HF + Zinsen und Kosten
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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chkern
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#3

08.05.2014, 11:29

Das ging ja, fix. Danke!

Noch kurz zu Kosten: Im VU steht einfach nur Beklagter hat Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Muss ich jetzt noch alle bisher angefallenen RA-Kosten raussuchen? Die nach dem VU entstandenen Nebenkosten hab ich schon drin.
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Frau Cindy
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#4

08.05.2014, 11:31

Hinsichtlich der Verfahrenskosten musst du die Kostenfestsetzung beantragen. Mit dem Beschluss kannst du dann wiederum die Vollstreckung betreiben.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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chkern
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#5

08.05.2014, 11:37

Ah, ja, natürlich! Da hat eben das Denken nicht so gut geklappt... :oops:

Vielen Dank an euch beide und noch eine schöne Woche!

LG
ck
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