Vermögensverzeichnis - (Dauer-) Hartz4-Schuldnerin

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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cindi24
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#1

30.04.2014, 19:59

Hallo!
tolles Forum, lange nicht hier gewesen. Vielleicht kann mir jemand auch da helfen.
Ich habe hier ein Vermögensverzeichnis.
Dort steht, die Schuldnerin hätte keine eigene Möbel, und wohne bei einem Freund.

Unter Einkommen steht:
"Arbeitslosengeld II und Kosten für die Unterkunft"
Höhe der Leistung: Mtl. EUR 391,-


Wenn sie doch bei einem Freund wohne, ändert sich wohl möglich ihr Einkommen?
Nicht, dass ihr Freund und sie doppelt kassieren,...
Oder steh ich da auf dem Schlauch?
Dauer-Hartz4-Schuldner, also VB stammt von 1999, und damals war schon nichts zu holen, sind nicht so mein "Revier"

Vielleicht hat jemand Ansätze.
Huber13
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#2

01.05.2014, 12:28

Hallo,

Nach deinen Informationen zu urteilen, lebt sie in einer Bedarfsgemeinschaft. Hier muss der Mitbewohner sein Einkommen beim Arbeitsamt zur Berechnung offen legen.

Ansätze fuer eine Vollstreckung sehe ich nur bei einer Kontopfändung. Dann würde ich zunächst ein Zahlungsverbot ausbringen. Vielleicht hast du damit Erfolg. Die Banken sehen Pfaendubgen nicht so gerne, aber vielleicht kannst du mit der Schuldnerin eine Ratenzahlung vereinbaren.

Viele Gruesse
8)
„Man muß beide Teile hören, eh man urteilt.“

Es gibt keinen Unterschied zwischen jüngeren und älteren Mitarbeiter,
sondern nur gute oder weniger gute Mitarbeiter.

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