Zwangsversteigerung für mehrere Objekte eines Schuldners

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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HeikeLE
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#1

22.04.2014, 12:33

Hallo an alle,

ich brauche mal Hilfe betreffend eine Zwangsversteigerung. Folgender Sachverhalt:

Ich habe einen Schuldner der mehrere Wohnungen hat. Der gute ist Italiener und verkriecht sich auch irgendwo in Italien. Zahlt natürlich keine Hausgelder. Unsere Mandantin die Hausverwaltung hat nur eine von fünf Wohnungen vermietet, wo wir auch die Miete regelmäßig durch PfÜB pfänden. Eine weitere Wohnung ist gerade von uns in die Zwangsverwaltung geschickt worden, da dort ebenfalls ein Mieter gefunden wurde. Für die anderen drei Wohnungen soll nun die Zwangsversteigerung beantragt werden.

Meine Fragen:
Kann ich in einen Antrag alle Wohnungen reinpacken, Titel dazu und fertig? Oder muss ich für jede einzelne Wohnung die Zwangsversteigerung extra beantragen? Die nächste Frage wäre, wir haben die Hausgelder nicht Wohnung für Wohnung titulieren lassen, sondern da wurden mal paar Hausgelder von allen Wohnungen in einem VB tituliert. Mal nur von zwei Wohnungen usw. Muss ich das aufsplitten und extra für die jeweilige Wohnung auflisten oder ist das egal?

Ich danke jetzt schon für Eure Hilfe, ich hab hier leider echt keinen Plan. Der erste Versuch sozusagen. :pfeif

Viele Grüße aus Leipzig
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Anahid
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#2

22.04.2014, 12:39

§ 18 ZVG

Und nein, Du musst dann nichts aufteilen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
HeikeLE
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#3

22.04.2014, 12:41

Sehr schön, vielen lieben dank für die schnelle Hilfe.

:thx

:oops: hätte ich ja auch selbst finden müssen *peinlich peinlich* :pfeif hihi

aber vielen Dank
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Geiselmann
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#4

22.04.2014, 19:05

Hallo,

so ganz bin ich nicht einverstanden.
Wenn in der Rangklasse 5 (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG) betrieben werden soll stimmt das oben gesagte.
Wenn aber in Rangklasse 2 (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) betrieben werden soll, ist dies nur mit Hausgeldrückständen der jeweiligen Wohnung möglich.
In Rangklasse 5 sind die Erfolgsaussichten schlecht, da die Banken in Rangklasse 4 sind.

S. Geiselmann
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#5

23.04.2014, 10:05

Wäre ja Rangklasse 2. Sehe ich das also richtig ich kann einen Antrag mit allen Wohnungen gleichzeitig machen, ganz normal die Titel mitschicken, müsste aber im Antrag die Forderungen für die einzelnen Wohnungen extra aufschlüsseln. So müsste es doch gehen oder?
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#6

23.04.2014, 18:59

Wurde im Titel das Hausgeld von mehreren Wohnungen tituliert?
Beachte auch die Mindestforderung in § 10 Abs. 3 ZVG!

S. Geiselmann
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#7

24.04.2014, 11:08

Ich hab mehrere Titel und da wurde jeweils von mehreren Wohnungen das Hausgeld tituliert. Also ja, ein Titel mehrere Hausgeldforderungen von mehreren Wohnungen.
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Geiselmann
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#8

25.04.2014, 06:21

Hallo,

dann müssten in dem Antrag noch die Voraussetzungen des § 18 ZVG geschaffen werden.
D.h. in RKL 2 betreiben in die jeweilige Wohnung.
Wegen einem Anspruch zusätzlich in RKL 5 in alle Wohnungen, damit das Gericht nach § 18 ZVG verbinden kann.

S. Geiselmann
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