Kostenfreiheit § 2 GKG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Diana1982
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#1

16.04.2014, 09:25

Hallo ihr lieben :wink1

ich habe in Bezug auf einen nicht bezahlten Kammerbeitrag die Zwangsvollstreckung betrieben - Gläubiger ist die Rechtsanwaltskammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Jetzt habe ich eine Gerichtskostenrechnung von der LJK Bamberg bezüglich des Erlass des Haftbefehls in Höhe von 20,00 € erhalten - ich dachte (wie bereits in mehreren Fällen der Fall gewesen) wir wären gebührenbefreit gem. § 2 GKG. Jetzt sagt der Bezirksrevisor, da wir eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigenem Haushalt sind, dass wir nicht gebührenbefreit wären.

Kann mir jemand weiterhelfen - hat er Recht???

:thx :thx :thx
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Anahid
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#2

16.04.2014, 10:36

:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Diana1982
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#3

16.04.2014, 10:51

puhhhhh - ich würde den Bezirksrevisor gerne unter Angabe eines §- anschreiben; ich habe schon soviel darüber gelesen, bin mir aber immer nicht sicher, ob die jeweiligen auf uns zutreffen?
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