Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Croata
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#11
10.04.2014, 16:12
Danke, dass jeder GV das vZV zustellen kann, weiß ich.
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Ich möchte es allerdings nicht von einem bestimmten zustellen lassen, sondern es erstmal an die Verteilerstelle schicken. Ich wollte nur wissen, ob ich das so machen kann, wie oben beschrieben. Also ein vZV an den Schuldner und das andere an den Drittschuldner adressieren. Die beiden Schriftstücke dann mit einem Begleitschreiben an die Verteilerstelle (am Wohnort des Schuldners) mit der Bitte um amtliche Zustellung. Ich mache es einfach mal so fertig.
Danke trotzdem!
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Hühnerhaufen
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#12
11.04.2014, 10:09
okay ... und warum schicke ich mein vorläufiges Zahlungsverbot, wenn denn der Drittschuldner in Hamburg ist und Schuldner in Dresden, erst nach Hamburg zur Zustellung? Wäre doch fatal, wenn das VZV erst dem Schuldner zugestellt werden würde und danach dem Drittschuldner.
oder haben wir uns falsch verstanden? Dass jeder GV zustellen kann ist mir schon klar.
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Liesel
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#13
11.04.2014, 10:20
Ein VZV wird i.d.R. per ZU mit der Post übersandt. Der GV stellt erst an den DS zu, wartet dann bis die ZU zurück ist und stellt danach an den Schuldner zu. Daher kann auch das VZV von jedem GVZ zugestellt werden.
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#14
05.09.2014, 12:20
Was passiert, wenn ich ein VZV an den GV gebe und er an den Schuldner nicht zustellen kann?
Ist das ganze dann unwirksam?
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Muschel
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#15
05.09.2014, 12:29
An den Drittschuldner wurde ja zugestellt, dass ist das wichtigste.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)