Siegelbruch

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Chaos_Elfe
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#1

08.04.2014, 14:42

Hallöchen :)

Ich hätte mal eine dringende Frage...

Unsere Mandantin macht die ZV selbst und deswegen übersenden wir die Titel direkt an die Mandantin. Leider hat unsere liebe Mandantin - vermutlich beim einscannen/kopieren - einen Siegelbruch begannen, sodass der GV die ZV nicht weiter betreibt. Es soll nun ein gültiger Titel vorgelegt werden.

Kann mir jemand von euch sagen, was ich jetzt tun muss? Eine weitere vollstr. Ausfertigung brauche ich ja eigentlich nicht beantragen, ich hab ja eine. Ich könnte die Ausfertigung zurückschicken und um "Reparatur" bitten (?) :lol:

Viele Grüße
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Loki
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#2

08.04.2014, 15:28

Chaos_Elfe hat geschrieben:die Ausfertigung zurückschicken und um "Reparatur" bitten
... und die Mdt darauf hinweisen, dass das strafbar ist. Wir haben das gleiche Problem, nur dass es bei uns 100 (!) Titel mit gebrochenem Siegel sind. :roll:
Chaos_Elfe
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#3

09.04.2014, 08:28

:thx
nesti76
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#4

09.04.2014, 10:12

ihr könnt die Ausfertigungen mit dem Siegelbruch an das jeweilige erlassende Gericht senden, mit der Bitte, um Überprüfung und Siegelung.
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