Zwangsvollstreckung in Grundbesitz

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Diana1982
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#1

02.04.2014, 12:40

Hallo an alle :wink1

ich habe nach Auswertung eines Vermögensverzeichnisses die Information erhalten, dass der Schuldner Grundbesitz hat - allerdings gibt er an, dass dieser belastet ist und zwar mit "Nießbrauch für Eltern" und einer Eigentümergrundschuld über 50.000,00 €.

Kann ich da noch was machen/vollstrecken? Es handelt sich hier um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung Garage und Garten in Passau. Größe des Objekts liegt bei 874qm und 67qm.

Wenn ja, wie muss ich vorgehen, Titel im Original also KFB ist vorhanden.

:thx :thx :thx :thx für Eure Hilfe
Jupp03/11

#2

02.04.2014, 13:03

Wie hoch ist eure Forderung? Erstmal GB-Auszug anfordern und den dem Nießbrauchsrecht zugrundeliegenden Vertrag.
Diana1982
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#3

02.04.2014, 13:48

unsere Forderung liegt bei knapp 3.000,00 Euro ... spielt das eine rolle?
oh gott GB-Auszug , wenn ich den mal`"lesen" kann ...

woher bekomme ich dem den Nießbrauchrecht zugrundeliegenden Vertrag?
die Angaben habe ich lediglich dem Vermögensverzeichnis entnommen

danke schonmal :thx
Jupp03/11

#4

02.04.2014, 14:14

beim Grundbuchamt
Diana1982
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#5

02.04.2014, 14:31

wenn ich diesen dann in händen halte, was sollte drinnen stehen, damit ich hier weiter vollstrecken könnte?
Jupp03/11

#6

02.04.2014, 14:56

Wichtig sind beide Unterlagen; zum jetzigen Zeitpunkt ist alles Spekulation.
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#7

03.04.2014, 08:57

Diana1982 hat geschrieben:unsere Forderung liegt bei knapp 3.000,00 Euro ... spielt das eine rolle?
Ja, die Forderung muss für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek min. 750,00 € betragen. Aber ob das sinnvoll ist, wird erst ein Blick in den GB-Auszug und den Vertrag klären.
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#8

23.04.2014, 10:52

der grundbuchauszug liegt mir zwischenzeitlich vor - diesem konnte ich entnehmen, dass bereits eine zwangssicherungshypothek i.H.v. 2500,00 Euro eingetragen ist ...

sowie 2x eine Grundschuld in Höhe von jeweils 50.000,00 DM durch die Sparkasse Passau ...

alles andere ist für mich "chinesisch" ...

Wer kann mir helfen, worauf muss ich achten? :thx :thx :thx
Jupp03/11

#9

23.04.2014, 11:11

Welche Rechte sind denn in Abt. II des Grundbuchs eingetragen?
Diana1982
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#10

23.04.2014, 13:15

in Abteilung zwei steht folgendes:

1. Grunddienstbarkeit (Wasserbezugs- und Wasserleitungsrecht) an der in der Kartenbeilage zum VN 1042 grün gefärbten Teilfläche (36qm) von Flst. 148/13

2. Grunddienstbarkeit (Wasserbezugs- und Wasserleitungsrecht) an der in der Kartenbeilage zum VN 1042 grün schraffierten Teilfläche (6qm) von Flst 148/2 .....

4. Niessbrauch für .... löschbar bei Todesnachweis, gem. Bewilligung vom 22.11.1994 (Notar .... ) Gleichrang mit Abt. II/5; Rang nach Abt. III/2 eingetragen am 20.07.1995

5. Auflassungsvormerkung- bedingter Rückübertragungsanspruch für .... gem. Bewilligung vom 22.11.1994 (Notar ... ) Gleichrang mit Abt. II/4; Rang nach Abt. III/2 eingetragen am 20.07.1995

6. Kanalleitungsrecht an Flst. 148/12 für Markt .... gem. Bewilligung vom ....

7. Wasserbezugs- und Wasserleitungsrecht; für jeweilige Eigentümer von Flst. 126,91 und 92 gem. Bewilligung ....

8. Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Kanalisationsanlagen und Leitungsrecht); für den Markt .... gem. Bewilligung vom ....

9. Grunddienstbarkeit (Bebauungsbeschränkung sowie Immissionsduldungsverpflichtung) für jeweilige Eigentümer des Grundstücks BVNr. 6 in Blatt 199 (ausübbar für FlSt. 148) gem. Bewilligung vom ....


Oh Gott, ich verzweifle :shock: :shock: :shock: :shock:
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