ich hab mich hier schon etwas belesen...bräuchte aber trotzdem noch etwas Hilfe.
Hab einen Pfüb beantragt und durch den Drittschuldner erfahren, dass der Schuldner ein Sparbuch mit "ausreichend Guthaben" besitzt. Nun hab ich mir den Pfüb-Auftrag mal genau anschaut und gesehen, dass es da einen Punkt gibt:
"der Schuldner das über das jeweilige Sparguthaben ausgestellte Sparbuch (bzw. die Sparurkunde) an den Gläubiger herauszugeben hat und dieser das Sparbuch (bzw. die Sparurkunde) unverzüglich dem Drittschuldner vorzulegen hat"
den man hätte ankreuzen können.....hab ich aber nicht gemacht.
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
Wie fahre ich denn jetzt fort um an das Sparbuch ranzukommen?
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
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![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
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