Vielen Dank für diese tollen Tipps!
Diese Anregungen sind wirklich richtig hilfreich!
Vollstreckungsmöglichkeiten
- Ayla
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Geiselmann hat geschrieben:Hallo,
nachdem der Grundbuchauszug vorliegt könnte man prüfen den Aufhebungsanspruch zu pfänden und danach die Teilungsversteigerung des gesamten Grundstücks beantragen.
S. Geiselmann
Wie lautet der zu stellenden Antrag? Ich habe jetzt den Entwurf eines Antrages auf Eintragung einer Zwangshypothek gefertigt. Wie kann ich nun das mit dem Aufhebungsanspruch einbauen?
Danke schon mal....
- Ayla
- Forenfachkraft
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Ich würd mich sehr freuen, wenn mir jemand bzgl. der Pfändung des Aufhebungsanspruches weiterhelfen könnte
Komme nicht weiter
Edit:
Weiß wirklich niemand, wie man den Aufhebungsanspruch pfändet? Ich komme nicht weiter
Komme nicht weiter
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Weiß wirklich niemand, wie man den Aufhebungsanspruch pfändet? Ich komme nicht weiter