Ich brauche eine kurze Bestätigung für meine Denkschrauben
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Wir sind zur Abwechslung mal auf Schuldnerseite.
Vorläufiges Zahlungsverbot - Pfändung einer Beitragserstattung - ist an Drittschuldner zugestellt worden. Dieser hat einen Tag nach Zustellung trotzdem an Schuldner gezahlt.
Der entsprechende PfÜB ist nicht innerhalb der Monatsfrist zugestellt worden, so dass die Vorpfändung wirkungslos bleibt.
Wenn meine Schrauben jetzt richtig drehen, bedeutet das doch, dass die Auszahlung an den Schuldner im nachhinein wirksam erfolgt ist und somit die Zahlung an den Schuldner durch den Drittschuldnern nicht zurückverlangt werden kann ???