ZV-Auftrag - formelle Frage
- anwaltsliebling
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Ich hätte noch eine Frage: Ich habe auf der 1. Seite G und I1 angekreuzt. Auf S. 3 unter G muss/kann ich da auch alles ankreuzten? Was ist üblich bei einem "ganz normalen" Zwangsvollstreckungsauftrag mit Abgabe der Vermögensauskunft? Danke schon mal. Und unter I habe ich angekreuzt: nach § 807 ZPO mit vorherigem Pfändungsversuch vor Ort. Da "darf" man ja nur eins ankreuzen, oder? So steht es zumindest in den Ausfüllhinweisen.
Grüßle
- anwaltsliebling
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Oder muss ich mich für irgendwas bei G entscheiden?
Grüßle
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@ Bürowächterin ... diese Anzeige hatte ich auch. Es gibt über dem Dokument einen grauen Button in dem steht ... Mit anderem Programm ansehen .... da klick mal drauf und dann öffnet er Dir die Datei ganz normal mit dem Adobe Reader (Standart)
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muddy82 hat geschrieben:@ Bürowächterin ... diese Anzeige hatte ich auch. Es gibt über dem Dokument einen grauen Button in dem steht ... Mit anderem Programm ansehen .... da klick mal drauf und dann öffnet er Dir die Datei ganz normal mit dem Adobe Reader (Standart)
also bei mir wuppt es garnicht.....ich weiß nicht woran es liegt, wollte aber mal bei Zeiten unseren
Techniker befragen.....danke für den Hinweis