Hallo ihr Lieben,
habe folgendes Problem:
Ich soll eine ZV aus einem Urteil machen, dass gegen Sicherheitsleistung vollsteckbar ist. Auch einen vollstreckbaren KFB für zwei Instanzen hab ich.
Nur das Urteil für die zweite Instanz fehlt. Dafür hab ich nen Beschluss vom Berufungsgericht wonach die Berufung vom Berufungskläger zurückgenommen wurde und das Urteil nunmehr ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar ist.
Hab sowas noch nie auf meinem Tisch gehabt und steh nun völlig aufm Schlauch...
Kann ich nun einfach eine ZV ohne Sicherheitsleistung machen, wenn ich das Urteil und den Beschluss beifüge? Oder muss ich beim LG erst eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses beantragen? Weil eigentlich kann ich ja aus dem Beschluss nicht vollstrecken. Aber genau in diesem Beschluss steht ja, dass unser Mandant ohne Sicherheitsleistung vollstrecken kann.
Hattet ihr schon einmal sowas? Ich meine, warum konnten die nicht einfach ein 2tes Urteil machen?
Ich danke euch jetzt schon einmal für eure Hilfe!
Beschluss vom LG hebt Sicherheitsleistung aus Urteil auf
- Pepples
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Wenn die Berufung zurückgenommen wurde, ist das 1. Urteil rechtskräftig. Also Rechtskraftvermerk besorgen und dann daraus vollstrecken.
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