Vollzug dinglichen Arrestbefehl

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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meJuly
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#1

26.03.2014, 10:13

Hallo Forenos,

ich habe einen Arrestbefehl vorliegen und habe diesen durch den GV an den Gegner zustellen lassen. Nun möchte ich daraus vollziehen. Im Internet unter dem Bundesanzeiger habe ich gesehen, dass die Staatsanwaltschaft bereits div. Konten, Uhren, Schiffe etc. beschlagnahmt/gepfändet hat. Bis heute durfte ich mich zum Glück noch nicht mit Arrestbefehlen beschäftigen ;)

Kann ich die Sachen pfänden die im Anzeiger stehen?

Danke im Voraus :thx
Pitt
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#2

26.03.2014, 10:26

Kommt mir bekannt vor :pfeif : Falls der Gläubiger zufällig ein Anleger und das zuständige Insolvenzgericht für die Unternehmensgruppe der Schuldnerin in Dresden ist, dann bringt eine Arrestpfändung gegen diesen Schuldner nichts mehr. Dazu hat das Insogericht im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens einen Beschluss erlassen. Das Insoverfahren soll angeblich Ende/März April eröffnet werden.
meJuly
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#3

26.03.2014, 10:51

mhh, mit Dresden hat das leider nichts zu tun ;D. Des wegen reden wir wohl einander vorbei^^
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