Hallo zusammen!
Wir haben hier einen Haftbefehl in einer Zwangsvollstreckungssache. Ich soll jetzt den GV mit der Verhaftung beauftragen.
Da § 901 ZPO ja nicht mehr existiert, frage ich mich, ob ich die gleichen Muster nehmen kann mit der einzigen Änderung, dass ich aus § 901, § 802 g ZPO mache? Oder existiert da irgendwie Formzwang?
Danke!!!
Verhaftungsauftrag
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Wir machen das immer ganz formlos und ehrlich gesagt, geb ich nicht mal einen § an
Ich schreib einfach, dass die ZV fortgesetzt werden soll, notfalls unter Zuhilfenahme des HB und bisher klappt alles
Ich schreib einfach, dass die ZV fortgesetzt werden soll, notfalls unter Zuhilfenahme des HB und bisher klappt alles
Liebe Grüße
Bärchi
Bärchi
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Ich beantrage das eigentlich immer gleich im ZVA, aber in deinem Fall würde ich den GV einfach anschreiben m. d. B. um Verhaftung.
Kannst aber auch den Vordruck benutzen.
Kannst aber auch den Vordruck benutzen.