Verhaftungsauftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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SammyStar
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#1

19.03.2014, 11:24

Hallo zusammen!

Wir haben hier einen Haftbefehl in einer Zwangsvollstreckungssache. Ich soll jetzt den GV mit der Verhaftung beauftragen.
Da § 901 ZPO ja nicht mehr existiert, frage ich mich, ob ich die gleichen Muster nehmen kann mit der einzigen Änderung, dass ich aus § 901, § 802 g ZPO mache? Oder existiert da irgendwie Formzwang?


Danke!!!
supibaerchi
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#2

19.03.2014, 11:26

Wir machen das immer ganz formlos und ehrlich gesagt, geb ich nicht mal einen § an :roll:

Ich schreib einfach, dass die ZV fortgesetzt werden soll, notfalls unter Zuhilfenahme des HB und bisher klappt alles
Liebe Grüße
Bärchi
Sonnenblume1
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#3

19.03.2014, 11:43

Ich beantrage das eigentlich immer gleich im ZVA, aber in deinem Fall würde ich den GV einfach anschreiben m. d. B. um Verhaftung.
Kannst aber auch den Vordruck benutzen.
SammyStar
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#4

19.03.2014, 12:18

Ok, super. Danke!
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