ZV aus Urteil und VB, Zustellung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jerry
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#1

18.03.2014, 15:01

Hallo,

ich hab da ein Problem und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Wir haben gegen SIE und IHN Mahnverfahren eingeleitet. Gegen beide wurde ein VB erlassen.

Vom Gericht kommt dann eine Mitteilung VB gegen IHN zugestellt, VB gegen SIE kann nicht zugestellt werden.
ER und SIE legen aber zusammen Einspruch ein und beide Verfahren werden ans streitige Gericht wegen abgegeben (wohl Widerspruch gegen MB, welche als Einspruch gegen VB gewertet wurden. Der VB gegen SIE war ja erlassen und somit wirksam, nur nicht zugestellt)

Da SIE ist zu IHM gezogen und beide geheiratet haben, beantragen wir also Umschreibung und Neuzustellung an SIE. Dem wird aber nicht weiter nachgegangen, mit dem Hinweis, dass VB ja auch ohne Zustellung wirksam und das Verfahren wegen Einspruch abgegeben wurde. Im Verfahren vor dem streitigen Gericht rügt die Gegenseite auch die fehlende Zustellung, aber auch streitiges Gericht vertritt die Ansicht mit der Wirksamkeit ohne Zustellung.

ER geht in Insolvenz und wir machen nur noch Anspruch gegen SIE geltend und gewinnen mit dem Hinweis, dass VB gegen SIE aufrechterhalten bleibt.

So jetzt sitz ich da und will vollstrecken, hab aber keinen VB :shock:
Ich brauche doch um das Urteil zu vollstrecken den VB???
Was mach ich denn jetzt?
supibaerchi
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#2

18.03.2014, 15:19

Dann müsstest Du den m.M.n. beim streitigen Gericht beantragen.

Hatte ich auch mal. Da muss der VB dann so beantragt werden wie "früher". Ein netter Rechtspfleger hatte mir dann die Formulare geschickt. Ruf doch da mal an und frag nach
Liebe Grüße
Bärchi
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Liesel
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#3

18.03.2014, 15:29

Nach dem Vortrag von Jerry ist der VB doch bereits erlassen. Dieser müßte also noch in der Gerichtsakte sein.
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Jerry
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#4

18.03.2014, 15:32

also einfach anfordern? oder muss der jetzt überhaupt noch zugestellt werden?
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