Hallo ihr Lieben da draußen,
ich habe hier einen schicken Fall auf dem Tisch und weiß nicht wirklich weiter. Ich habe einen Schuldner, dem schon der VB öffentlich zugestellt werden musste, weil der Typ dauernd umzieht bzw. einfach nicht zu fassen ist. Er dümpelt in der Weltgeschichte rum, ist selbständiger Koch, war auch mal im TV, ist mal im Ausland, mal in Deutschland, dann ist er bei einigen Eventfirmen als Mietkoch zu bestellen - allerdings auf eigene Rechnung und nicht angestellt - und ich krieg ihn einfach nicht. Einfache ZV-Aufträge scheitern ja schon an der Zustellung. Er ist uns immer eine Nasenlänge voraus, was das An-, Ab- und Ummelden bei den Ämtern angeht. Wir haben also nie wirklich aktuelle Daten.
Ich habe schon hin und her überlegt, wie ich das ganze angehen soll. Ich würde gern beim Finanzamt was pfänden - aber die Frage ist: was pfände ich da?
Habt ihr sonst noch eine Idee?
LG ArtemisXX
Schlüpfriger Schuldner - möchte gerne vollstrecken
- Anahid
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Die Frage ist doch eher, welches Finanzamt denn zuständig ist, wenn der laufend verzieht oder bleibt der zumindest im Bereich eines Finanzamtbezirks?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
ich weiß jetzt nicht ob du das schon versucht hast:
sofern die Forderung über € 500,00 ist - wovon ich jetzt mal ausgehe:
VA-Antrag an die letzte bekannte Anschrift mit der Bitte, gem. § 755 ZPO Ermittlungen anzustellen beim EMA, Rentenversicherungsträger und Kraftfahrtbundesamt. Bei Ermittlung der neuen Adresse darum bitten, den Vorgang an den dann örtlich zuständigen GV weiterzuleiten.
Gerade mit der Anschriftenermittlung bei der Rentenkassen haben wir ganz gute Erfahrungen gemacht.
Sollte er dann greifbar sein: Drittauskünfte beim Rentenversicherungsträger od. Bundeszentralamt für Steuern einholen. Dann kannst Du in die Bankverbindungen reinpfänden.
Ein Versuch ist es wert.
Finanzamt halt ich für schwierig - im Zweifel haben die eigene Ansprüche
sofern die Forderung über € 500,00 ist - wovon ich jetzt mal ausgehe:
VA-Antrag an die letzte bekannte Anschrift mit der Bitte, gem. § 755 ZPO Ermittlungen anzustellen beim EMA, Rentenversicherungsträger und Kraftfahrtbundesamt. Bei Ermittlung der neuen Adresse darum bitten, den Vorgang an den dann örtlich zuständigen GV weiterzuleiten.
Gerade mit der Anschriftenermittlung bei der Rentenkassen haben wir ganz gute Erfahrungen gemacht.
Sollte er dann greifbar sein: Drittauskünfte beim Rentenversicherungsträger od. Bundeszentralamt für Steuern einholen. Dann kannst Du in die Bankverbindungen reinpfänden.
Ein Versuch ist es wert.
Finanzamt halt ich für schwierig - im Zweifel haben die eigene Ansprüche
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Genau so würde ich es auch machen...das ist eine einigermaßen sichere Sache...die Rentenversicherung wird sich ja nicht ständig ändern und er wird auch nicht wöchentlich ein neues Auto haben...VA-Antrag an die letzte bekannte Anschrift mit der Bitte, gem. § 755 ZPO Ermittlungen anzustellen beim EMA, Rentenversicherungsträger und Kraftfahrtbundesamt. Bei Ermittlung der neuen Adresse darum bitten, den Vorgang an den dann örtlich zuständigen GV weiterzuleiten.
Gerade mit der Anschriftenermittlung bei der Rentenkassen haben wir ganz gute Erfahrungen gemacht.
Sollte er dann greifbar sein: Drittauskünfte beim Rentenversicherungsträger od. Bundeszentralamt für Steuern einholen. Dann kannst Du in die Bankverbindungen reinpfänden.
Woah cool! Soweit habe ich heute noch nicht gedacht... aber stimmt: jetzt haben wir ja ein paar mehr Möglichkeiten. Ich werde mal mit meinem Chef reden, ob der das machen will (ist eine eigene Sache und da gehts dann um die noch auszulegenden Kosten).
Ich hatte ja schon überlegt, den GVZ mit einem Eilauftrag zu einem seiner Koch-Auftritte zu schicken, um dort vor Ort die EV abnehmen zu lassen. Aber ich glaub, sowas geht gar nicht - oder???
In jedem Fall schonmal:
Ich hatte ja schon überlegt, den GVZ mit einem Eilauftrag zu einem seiner Koch-Auftritte zu schicken, um dort vor Ort die EV abnehmen zu lassen. Aber ich glaub, sowas geht gar nicht - oder???
In jedem Fall schonmal:
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Biene666 hat geschrieben:...die Rentenversicherung wird sich ja nicht ständig ändernGerade mit der Anschriftenermittlung bei der Rentenkassen haben wir ganz gute Erfahrungen gemacht.
Drittauskünfte beim Rentenversicherungsträger
ArtemisXX hat geschrieben:ist selbständiger Koch, war auch mal im TV, ist mal im Ausland, mal in Deutschland, dann ist er bei einigen Eventfirmen als Mietkoch zu bestellen - allerdings auf eigene Rechnung und nicht angestellt
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
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Also die Idee mit dem Einauftrag zum Koch-Auftritt ist mir auch schon gekommen.
Ich würde versuchen mir bei der Event-Firma vielleicht "Freunde" zu machen um so von seinen Aufträgen zu erfahren.
Dann entweder den GVZ hinschicken oder aber (wer weiß ob er in bar vor Ort bezahlt wird?) umgehend vorläufiges Zahlungsverbot und PfüB raus.
Was glaubst du wie peinlich ihm das vor den Auftraggebern sein dürfte...
Ich würde versuchen mir bei der Event-Firma vielleicht "Freunde" zu machen um so von seinen Aufträgen zu erfahren.
Dann entweder den GVZ hinschicken oder aber (wer weiß ob er in bar vor Ort bezahlt wird?) umgehend vorläufiges Zahlungsverbot und PfüB raus.
Was glaubst du wie peinlich ihm das vor den Auftraggebern sein dürfte...