Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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acilegna
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#1
05.03.2014, 11:47
Hallo Ihr Lieben,
ich habe ein Vermögensverzeichnis, worin der Schuldner angibt eine Lebensversicherung zu haben, die aber ruhend gestellt ist. Nach Auskunft der Versicherung teilte diese mir nun mit, dass er sogar zwei Versicherungen hat. Eine Riesterrente und eine Rentenvers./Lebensversicherung.
Wie pfände ich diese Versicherungen. Einfach Anspruch E im Pfüb angeben oder muss ich wegen der Riesterrente noch Ergänzungen anbringen.
Hat von Euch schon jemand eine Riesterrente gepfändet und den Pfüb durchbekommen. Der Schuldner ist nunmehr arbeitslos. Hat aber von 2003 bis 2012 Beiträge eingezahlt. Sobald bei der Renten/Lebensvers. als auch bei der Riesterrente. Die Versicherungsnummer habe ich herausbekommen.
Ich hoffe auf Antworten
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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Sonnenkind
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#2
05.03.2014, 12:06
Riester-Rente ist wohl teilweise pfändbar. Die Einzahlungen deines Schuldners sind wohl pfändbar, die staatlichen Förderungen nicht. Siehe auch nachfolgender Beitrag.
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=9& ... r&start=10
![Bild](https://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/d010.gif)
Liebe Grüße Sonnenkind
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Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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acilegna
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#3
05.03.2014, 13:31
Danke, aber wie lautet denn der Text für den Anspruch?
Hat das schon einmal jemand gemacht?