In einer ZV-Sache haben wir einen PfÜB gegen zwei Drittschuldner beantragt.
Wie immer bei zwei Drittschuldnern haben wir den PfÜB in sechsfacher Ausfertigung an das für den Schuldner örtlich zuständige Amtsgericht zum Erlass geschickt.
Nach und nach trudelten dann die Drittschuldnererklärungen und die Kostenrechnungen der Gerichtsvollzieher für die Zustellung des PfÜBs ein.
Allerdings mussten wir feststellen, dass der PfÜB an beide Drittschuldner jeweils doppelt zugestellt wurde und damit statt 2x Zustellkosten 4x Zustellkosten angefallen sind.
Drittschuldnerin 1 hat dann die Gesamtforderung beglichen, nicht jedoch die Kosten für die doppelte Zustellung, da diese nicht tituliert seien.
Die Gerichtsvollzieher verzichten natürlich nicht auf Ihre Kosten, da sie die abgerechnete Arbeit geleistet haben und nichts von dem Fehler wussten.
Irgendwo kann ich das alles ja nachvollziehen, immerhin hätten hier nur 2x Zustellkosten anfallen dürfen und der Schuldner kann ja auch nichts für den entstandenen Schaden.
Andererseits kann ich nicht glauben, dass nun unsere Mandantin, die Gläubigerin, auf den zwei zusätzlichen Zustellkosten sitzen bleiben soll.
Der zuständige Anwalt meinte nun, ich solle einen Amtshaftungsanspruch gegen das Gericht, das den PfÜB erlassen und zur Zustellung an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle der für die Drittschuldner zuständigen Gerichte weitergeleitet hat, geltend machen.
Hat hier irgendjemand eine Idee, wie das funktioniert und hat vielleicht jemand ein Muster oder hat vielleicht jemand eine andere zündende Idee (ich will mich nicht wegen nicht einmal 50 Euro mit Gerichten, Gerichtsvollziehern und wer weiß wem noch anlegen)?
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