Neuling muss vollstrecken, Hilfe!!!!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nicole1973
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#1

27.02.2014, 12:11

Hallo, ich habe hier eine Akte liegen mit dem Vermerk ZV einleiten!

Es wurde bereits EIN Antrag auf Erlass MB gestellt gegen zwei Schuldner (Eheleute, gleiche Anschrift) über einen Gesamtbetrag von 1027,00 €

Nun hat das AG VBs erlassen.

Mein erstes Problem: Es sind ZWEI VBs, einmal gegen den Mann, einmal gegen die Frau, unterschiedliche AZs, beide Male die gleiche Hauptforderung, also 1.027,00 € + jeweils Kosten. Wieso denn das? Da könnte ich ja das doppelte vollstrecken oder nicht?

Wie vollstrecke ich denn nun?

Sofort gegen beide zusammen und beide VBs mitschicken?
Oder erst mal nur gegen einen Schuldner?

Bin völlig hilflos, noch nie was mit ZV zu tun gehabt, sorry für die blöden Fragen.

Gruß, Nicole
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Muschel
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#2

27.02.2014, 13:04

Hallo,

also ich würde gegen beide vollstrecken. Habe so eine Sache schon mal gehabt und wir haben da gegen beide vollstreckt. Also 2 Forderungskonten anlegen und daraus vollstrecken. Hoffe ich konnte dir helfen.

Liebe Grüße Muschel :wink2
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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niva
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#3

27.02.2014, 13:15

du kannst natürlich nicht das doppelte vollstrecken. du hast hier Gesamtschuldner (das Wort solltest du aber schon mal gehört haben? oder bist du noch Azubi?). vollstrecken kannst du entweder gegen beide oder auch nur gegen einen, ganz wie du Lust und Laune hast. :wink:
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148
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#4

27.02.2014, 14:54

mit welchen Programm arbeitest du? mit RA-Micro geht das ganz easy :D
237
Nicole1973
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#5

27.02.2014, 19:57

An niva:

Azubi bin ich seit 20 Jahren nicht mehr, und da habe ich zuletzt was in der ZV gemacht, also noch zu BRAGO-Zeiten, wo man Formulare in die Schreibmachschine steckte. Gesamtschuldner ist mir natürlich ein Begriff. Nur halt die aktuelle Umsetzung hier nicht.

an 148

Wir haben kein Reno-Programm, hier wird das über die Formulare von NRW Justiz gemacht.

So und nun meine Fragen:
Wenn ich gegen BEIDE vollstrecke:
1. Mache ich dann zwei ZVAs und über welchen Betrag, den vollen, wie im VB (jeweils) angegeben oder die Hälfte, da ja Gesamtschuldner?
2. Muss ich dann die Kosten aus beiden VBs nehmen?

Sorry, wenn ich hier mit meinen Fragen nerve, bei meiner Anmeldung wurde mir gesagt, das sei kein Problem.

Gruß, Nicole (die "alte" Wiedereinsteigerin)
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#6

27.02.2014, 20:10

Haben beide die gleiche Anschrift? Dann könntest du es in ein Formular packen. Du machst 1 x die Hauptforderung geltend, nachdem ja beide Schuldner gesamtschuldnerisch haften. Auch die Kosten VB / MB kommen 1 x mit rein, da Gesamtschuldnerschaft.
Da du 2 Schuldner hast, bekommst du auch eine 0,6 Gebühr für den ZVA. Ich hoffe, ich konnte es dir verständlich erklären.
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Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Nicole1973
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#7

28.02.2014, 09:21

Danke Sonnenkind!

Das war mal eine Top- Erklärung, jetzt kann ich arbeiten.

Gruß und schönes Wochenende, Nicole
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