Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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meJuly
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#1
24.02.2014, 17:07
Hallo liebe Foreno´s,
folgendes Anliegen:
Wir haben durch einen PfüB die Forderung des Schuldners gegen die Drittschuldner gepfändet. Die Drittschuldnererklärungen sind ordnungsgemäß abgegeben worden. Jedoch können/wollen die Drittschuldner nicht zahlen. Nun stellt sich meine Frage, da ich den Anspruch gepfändet habe, ob ich einen Mahn-/Vollstreckungsbescheid erlassen muss, damit die Voraussetzungen erfüllt werden (Titel, Klausel, Zustellung). - So der eigentliche Ablauf.
Oder aber den Gerichtsvollzieher direkt beauftragen, den Anspruch zu pfänden. - m.E. nicht möglich, da die Voraussetzung nicht erfüllt sind.
Jemand persönlich Erfahrung gemacht?
MfG
meJuly
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Liesel
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#2
24.02.2014, 17:08
Drittschuldnerklage
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
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(UNHEILIG)
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meJuly
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#3
24.02.2014, 17:14
oder dir drittschuldnerklage
das traurige daran ist, dass in der Akte die vor mir liegt, ich schon einmal gegen einen Drittschuldner einen Drittschuldnerklage erhoben habe.