berichtigter PfüB im Parteibetrieb zustellen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ireni
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#1

20.02.2014, 14:52

Hallo ihr Lieben,

ganz eilig, letztes Jahr, habe ich einen PfüB eingereicht. Dabei habe ich aus Versehen den Zweitvornamen des Schuldners eingetragen, statt seinen normalen. Soweit so gut (eher schlecht :roll: ). Der PfüB ist ergangen, die Drittschuldner haben allesamt erklärt, dass der Typ (mit dem verkehrten Vornamen) bei ihnen nicht existiere. Fehler berichtigt, dem Vollstreckungsgericht geschrieben, zwischenzeitlich ist der Schuldner noch umgezogen. So. Berichtigungsbeschluss ist da und das Schreiben vom Vollstreckungsgericht, dieser sei auch im Parteibetrieb (§ 829 II, S.1 ZPO) zuzustellen.

Was heißt auch? wir haben gar nichts im Parteibetrieb zugestellt. Der Titel ist von amtswegen zugestellt worden, mit natürlich dem richtigen Vornamen und der damaligen Adresse. Der Pfüb ist vom Vollstreckungsgericht an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle geleitet worden, wie immer..

Kann mir jemand helfen? Aus mal eben schnell..ist jetzt schon ziemlich viel Zeit vergangen..ich schäme mich und ärgere mich sooo über den blöden Fehler..der jetzt so einen Aufriss nach sich zieht.

Liebe Grüße
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Frau Cindy
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#2

20.02.2014, 14:56

Die Zustellung über GV ist Parteibetrieb.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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Ireni
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#3

20.02.2014, 14:59

heißt das, ich muss jetzt den 4 Gerichtsvollziehern diesen Berichtigungsbeschluss zusenden, damit sie erneut zustellen? Damit fallen die Gebühren erneut an, richtig?
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