Hallo,
wir haben eine Marke gepfändet (sonstiges Recht gem. § 857 ZPO) müssen nun mit konstitutiver Wirkung an den Schuldner zustellen, der aber unbekannt verzogen ist, genau wie seine GmbH, deren (alte) Anschrift im Markenregister eingetragen ist.
Dann ist uns eingefallen, dass der Schuldner in dem einstweiligen Verfügungsverfahren, aus dem unser Titel stammt, anwaltlich vertreten war. Der Umfang der Prozessvollmacht ist in § 81 ZPO und erstreckt sich auch auf die Zwangsvollstreckung. Somit müssten wir den PfÜB am Anwalt zustellen könnten.
Frage: KÖnnen wir dies gegen Empfangsbekenntnis?
Hat das schon mal jemand gemacht?
Vielen Dank!
Tiss
Zustellung des PfÜBs an den Rechtsanwalt (per EB)
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Der PFÜB wird ja vom Rechtspfleger erlassen und dann vom GVZ zugestellt. Ihr könnt da meines Wissens nicht mit EB zustellen.
![Bild](https://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/d010.gif)
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Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Hallo,
der PfüB ist im Parteibetrieb zuzustellen. Diese muss durch den GV erfolgen, §§ 829 Abs. 2 Satz 1, 192 ZPO.
S. Geiselmann
der PfüB ist im Parteibetrieb zuzustellen. Diese muss durch den GV erfolgen, §§ 829 Abs. 2 Satz 1, 192 ZPO.
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Den beiden Vorpostern kann ich mich nur anschließen !
Aber die Frage sollte m.E. eher lauten, ob der PfÜB denn überhaupt an den Anwalt zugestellt werden kann.....das würde mich interessieren.....
also falls jemand das beantworten kann![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
Aber die Frage sollte m.E. eher lauten, ob der PfÜB denn überhaupt an den Anwalt zugestellt werden kann.....das würde mich interessieren.....
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- Liesel
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Wir haben vor kurzer Zeit einen PfÜB als Schuldnervertreter zugestellt bekommen. War allerdings auch das erste Mal.
LEBE DEN MOMENT
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Aber wohl vom GVLiesel hat geschrieben:Wir haben vor kurzer Zeit einen PfÜB als Schuldnervertreter zugestellt bekommen. War allerdings auch das erste Mal.
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Ne, von der Post
Natürlich im Auftrag des GV.
Bezog sich auf #4
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Bezog sich auf #4
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das klingt ja aufregend.....vielen lieben Dank liebe Liesel.......
![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
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habsch was jelernt.......genial.......muss ich nur noch ausarbeiten.....