Zwangsvollstreckung Auto

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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isi
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#1

20.02.2014, 12:46

Hallo,
ich brauche Eure Hilfe.
Unserem Mandant gehört ein Mietshaus. Zu diesem Mietshaus gehören Stellplätze. Auf diesem Stellplatz steht seit langer Zeit ein fremdes Auto. Eigentümerin reagierte auf unsere Schreiben nicht. Wir haben nun einen Titel auf Räumung des Stellplatzes.
Ich mache kaum Zwangsvollstreckung...
Daher ist meine Frage, wie ich jetzt am besten vorgehe!
Ich muss den GVZ wohl zur Räumung beauftragen. Nur wie läuft es ab und wohin müssen wir das Auto bringen lassen? Ich bin etwas ratlos.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Viele Grüße
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Anahid
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#2

20.02.2014, 12:57

Ich hab noch keinen Stellplatz geräumt. Aber wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet ist, kann der doch einfach auf die Straße abgeschleppt und dort abgestellt werden. Da fallen ja dann keine unnötigen "Lagerkosten" oder sowas an. Ruf doch mal den Gerichtsvollzieher an. Denn sollte es tatsächlich erforderlich sein, das Ding einzulagern irgendwo, dann wirds teuer. Ist die Frage, ob Dein Mandant diese hohen Kosten aufbringen will, nur um einen Stellplatz frei zu bekommen.

Andere Möglichkeit wäre ggf., wenn der KFB bereits vorliegt und vollstreckt werden kann, den Räumungsauftrag mit einer Pfändung des Pkw zu verbinden.
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isi
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#3

20.02.2014, 13:10

Angemeldet ist es wohl noch, es ist wohl kein TÜV mehr vorhanden.
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#4

20.02.2014, 13:11

Ein KFB liegt uns bereits vor
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#5

20.02.2014, 15:10

isi hat geschrieben:Ein KFB liegt uns bereits vor
Wenn die 14-tägige Wartefrist abgelaufen ist, sprich mit Deinem Mandanten ab, ob er die Zwangsversteigerung von dem Auto möchte. Dann kannst Du räumen und versteigern. Vorausgesetzt ist natürlich, dass die Gegenseite nicht plötzlich mit einem Leasingvertrag oder einem anderen Eigentümer aufwartet.
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#6

26.02.2014, 13:04

Vielen Dank für die Antworten!!!! :thx
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