Zustellung des PfÜBs an den Rechtsanwalt (per EB)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tiss
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#1

19.02.2014, 09:34

Hallo,

wir haben eine Marke gepfändet (sonstiges Recht gem. § 857 ZPO) müssen nun mit konstitutiver Wirkung an den Schuldner zustellen, der aber unbekannt verzogen ist, genau wie seine GmbH, deren (alte) Anschrift im Markenregister eingetragen ist.

Dann ist uns eingefallen, dass der Schuldner in dem einstweiligen Verfügungsverfahren, aus dem unser Titel stammt, anwaltlich vertreten war. Der Umfang der Prozessvollmacht ist in § 81 ZPO und erstreckt sich auch auf die Zwangsvollstreckung. Somit müssten wir den PfÜB am Anwalt zustellen könnten.

Frage: KÖnnen wir dies gegen Empfangsbekenntnis?

Hat das schon mal jemand gemacht?

Vielen Dank!

Tiss
LG Tiss
Sonnenkind
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#2

19.02.2014, 09:37

Der PFÜB wird ja vom Rechtspfleger erlassen und dann vom GVZ zugestellt. Ihr könnt da meines Wissens nicht mit EB zustellen.
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Geiselmann
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#3

19.02.2014, 18:55

Hallo,

der PfüB ist im Parteibetrieb zuzustellen. Diese muss durch den GV erfolgen, §§ 829 Abs. 2 Satz 1, 192 ZPO.

S. Geiselmann
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#4

20.02.2014, 06:59

Den beiden Vorpostern kann ich mich nur anschließen !

Aber die Frage sollte m.E. eher lauten, ob der PfÜB denn überhaupt an den Anwalt zugestellt werden kann.....das würde mich interessieren.....

also falls jemand das beantworten kann :pfeif
Pitt
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#5

20.02.2014, 08:02

Grundsätzlich dürfte diese Möglichkeit bestehen, da ansonsten das Feld für die Angaben "Schuldnervertreter" im Formular keinen Sinn macht.
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Liesel
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#6

20.02.2014, 09:19

Wir haben vor kurzer Zeit einen PfÜB als Schuldnervertreter zugestellt bekommen. War allerdings auch das erste Mal.
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#7

20.02.2014, 09:22

Liesel hat geschrieben:Wir haben vor kurzer Zeit einen PfÜB als Schuldnervertreter zugestellt bekommen. War allerdings auch das erste Mal.
Aber wohl vom GV
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#8

20.02.2014, 09:57

Ne, von der Post :mrgreen: Natürlich im Auftrag des GV.

Bezog sich auf #4
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#9

20.02.2014, 13:25

das klingt ja aufregend.....vielen lieben Dank liebe Liesel.......

:wink2
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#10

20.02.2014, 13:26

habsch was jelernt.......genial.......muss ich nur noch ausarbeiten.....
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