Vollstreckung soll erfolgen aus vollstrb. Ausfertigung Versäumnisurteil (Geldzahlung) gegen eine GmbH.Bei der GmbH handelt es sich um Autohaus. Welche Vollstreckungsmaßnahme ist sinnvoll ?
GVZ oder PfüB. Rechtsschutzvers. hat Kosten ZV zugesagt.Bankverbindung Schuldner ist bekannt.
Danke
uwemo
Zv gg GmbH - GVZ vs PfüB
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Zustellung auch schon erfolgt? Dann Konto dicht machen per Pfüb. Falls noch keine Zustellung, dann zustellen und schon mal ein vorläufiges Zahlungsverbot ausbringen.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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PfüB und vorläufiges Zahlungsverbot zur Bank .. sehr effektiv, wenn Angestellte/Mitarbeiter da sind, die ihren Lohn bekommen müssen
Dracarys!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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Ich schließe mich dem an - Konto dicht machen zeigt direkt Wirkung, weil so ein Autohaus voll arbeitsunfähig wird!
Einen GVZ zu einem Autohaus schicken bringt nichts, obwohl auf dem Hof 100e Autos stehen und es eine Kasse gibt!
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Einen GVZ zu einem Autohaus schicken bringt nichts, obwohl auf dem Hof 100e Autos stehen und es eine Kasse gibt!
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Ich stehe derzeit vor dem gleichen Problem. Mein Schuldner hat auch ein Autohaus. Eigentlich lag uns die Konto-Nummer vor. Die Bank hat aber mitgeteilt, dass diese nicht mehr existiert. Wir haben nämlich deshalb auch gleich einen PFÜB gemacht.
So, jetzt muss ich wohl doch den GV losschicken. Ich würde einen Kombiauftrag machen mit Vermögensauskunft. Mich würde es aber schon reitzen, gleichzeitig eine Kassenpfändung zu machen bzw. die Autos zu pfänden.
Bürowächterin: Weshalb bringt es nichts, einen GVZ zu einem Autohaus zu schicken. Denkst du, die Autos werden dort nur im Kundenauftrag verkauft?
Wenn wirklich Autos gepfändet werden sollen, muss ich dann direkt bestimmte Fahrzeuge angeben? Lt. Internet stehen da wirklich 100 Autos herum. Wenn ich jetzt natürlich den GVZ mit der PFändung eines bestimmten Fahrzeuges beauftrage und dieses kurz zuvor verkauft wurde, habe ich ja wieder Pech.
Wie würdet Ihr hier vorgehen?
So, jetzt muss ich wohl doch den GV losschicken. Ich würde einen Kombiauftrag machen mit Vermögensauskunft. Mich würde es aber schon reitzen, gleichzeitig eine Kassenpfändung zu machen bzw. die Autos zu pfänden.
Bürowächterin: Weshalb bringt es nichts, einen GVZ zu einem Autohaus zu schicken. Denkst du, die Autos werden dort nur im Kundenauftrag verkauft?
Wenn wirklich Autos gepfändet werden sollen, muss ich dann direkt bestimmte Fahrzeuge angeben? Lt. Internet stehen da wirklich 100 Autos herum. Wenn ich jetzt natürlich den GVZ mit der PFändung eines bestimmten Fahrzeuges beauftrage und dieses kurz zuvor verkauft wurde, habe ich ja wieder Pech.
Wie würdet Ihr hier vorgehen?
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Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Guck doch mal im Internet, ob Du nicht doch eine Bankverbindung finden kannst. Es mutet schon merkwürdig an, wenn ein Autohaus kein Geschäftskonto hätte...
Das Problem mit Gebraucht-/Neuwagenhandel ist oftmals, dass das Autohaus nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, sondern diese im Auftrag für einen Konzern (z.B. Audi) oder für andere Kunden veräußert werden.
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Hallo Ernie!
Bankverbindung steht nicht im Internet drin. Ich hatte die Bankverbindung auf dem Kaufvertrag. Lt. Bank gibt es diese nicht mehr. Jetzt würde ich natürlich gerne das Vermögensverzeichnis beantragen, damit ich die neue Bankverbindung hätte.
Gleichzeitig ist aber meine Überlegung nun auch die, ob ich eine Kassenpfändung machen lasse. Diese wäre meiner Meinung nach evtl. Samstag Mittag sinnvoll, nachdem Samstag die Leute am meisten Zeit haben.
Es handelt sich hier nur noch um KFB-Kosten. Unsere Kosten wurden bereits von der RS getragen. Habe also derzeit nur noch 2 ZV-Maßnahmen, nachdem PFÜB ja ins Leere ging. Diese 2 Maßnahmen würde ich jetzt so sinnvoll wie möglich machen.
Was würdest du an meiner Stelle machen? Kassenpfändung +Vermögensverzeichnis oder nur Vermögensverzeichnis und schauen, ob evtl. neue Konto-Nummer und danach PFÜB?
Ich möchte mich auf alle Fälle hier auch mal mit dem zuständigen GVZ kurz schließen und schauen, ob ich hier evtl. etwas in Erfahrung bringen kann. Leider ist dieser erst am Donnerstag (mal schauen, ob überhaupt diese Woche, da ja Fasching) erreichbar.
Bankverbindung steht nicht im Internet drin. Ich hatte die Bankverbindung auf dem Kaufvertrag. Lt. Bank gibt es diese nicht mehr. Jetzt würde ich natürlich gerne das Vermögensverzeichnis beantragen, damit ich die neue Bankverbindung hätte.
Gleichzeitig ist aber meine Überlegung nun auch die, ob ich eine Kassenpfändung machen lasse. Diese wäre meiner Meinung nach evtl. Samstag Mittag sinnvoll, nachdem Samstag die Leute am meisten Zeit haben.
Es handelt sich hier nur noch um KFB-Kosten. Unsere Kosten wurden bereits von der RS getragen. Habe also derzeit nur noch 2 ZV-Maßnahmen, nachdem PFÜB ja ins Leere ging. Diese 2 Maßnahmen würde ich jetzt so sinnvoll wie möglich machen.
Was würdest du an meiner Stelle machen? Kassenpfändung +Vermögensverzeichnis oder nur Vermögensverzeichnis und schauen, ob evtl. neue Konto-Nummer und danach PFÜB?
Ich möchte mich auf alle Fälle hier auch mal mit dem zuständigen GVZ kurz schließen und schauen, ob ich hier evtl. etwas in Erfahrung bringen kann. Leider ist dieser erst am Donnerstag (mal schauen, ob überhaupt diese Woche, da ja Fasching) erreichbar.
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Sache hat sich erledigt. Schuldner war heute bei mir im Büro und hat Forderung komplett bar bezahlt! ![Hüpfer :huepf](./images/smilies/huepf.gif)
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