Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nika
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#1
18.02.2014, 10:53
Hallo liebe Leute!
Also meine Frage bezieht sich auf einen Kostenfestsetzungsbeschluss. Den haben wir vor einiger Zeit erhalten, bloß hat sich seither der Name der Mandantin geändert (Scheidung). In dem KfB steht nun der alte Name. Die Frage ist nun, kann man aus diesem KfB vollstrecken, oder muss hier eine Korrektur beantragt werden?
Vielen lieben Dank im Voraus!
Lg, Nika
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Pilgrim
#2
18.02.2014, 10:55
Sofern sich der Name der Klägerin ändert, musst du keine Korrektur beantragen.
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Nika
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#3
18.02.2014, 10:57
Wir sind in diesem Falle aber die Beklagte. Demnach müssen wir hier eine Änderung beantragen, bevor wir vollstrecken können?
Lg, Nika
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Pilgrim
#4
18.02.2014, 11:00
Dann habe ich mich falsch ausgedrückt. Ihr seit Gläubiger und vollstreckt aus dem Titel. Dann müsst ihr nichts ändern. Wenn sich der Name des Vollstreckungsgegners ändert, dann muss der Titel berichtigt werden.
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Nika
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#5
18.02.2014, 11:16
Das klingt einleuchtend!
Lg, Nika