Hallo liebe Leute,
ich habe in einer Angelegenheit hier einen VB erwirkt gegen einen Schuldner, welcher in der JVA einsitzt.
Ich für meinen Teil denke mir, eine ZV macht hier nicht wirklich Sinn, oder was meint ihr?
Natürlich erhalten die Einsitzenden dort auch einen geringen Beitrag, falls (!) sie arbeiten gehen, jedoch ist dies ja auch nicht sicher und ich weiß nicht ob es davon einen pfändbaren Teil gibt.
Vielleicht habt ihr Lust und Zeit mir mal ein paar Ratschläge zu geben.
Vielen Dank.
Piwi
ZV in JVA
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Also ich hab letztes Jahr mal gegen einen Schuldner vollstreckt, der einsitzt. Ihm wurde auch die eidesstattliche Versicherung abgenommen (GV benötigt dafür Besuchserlaubnis oder wie das heißt ). Gebracht hat es leider nichts.
Man kann wohl das sogenannte Eigengeld pfänden, ich meine, dass hätte ich auf einem Seminar mal gelernt. Bei unserem Schuldner war gar nichts zu holen. Aber es kommt immer drauf an, denk ich mal.
Wenn eine RS hinter eurem Mandanten steht, würde ich vielleicht versuchen zu vollstrecken. Wenn der Mandant die Kosten selbst tragen muss, würd ich es mit ihm besprechen und evtl. die ZV nur aus einem Teilbetrag.
Vielleicht gibt's aber hier noch ein paar Kollegen, die bessere Ideen haben. Die schnappe ich auch gerne auf
Man kann wohl das sogenannte Eigengeld pfänden, ich meine, dass hätte ich auf einem Seminar mal gelernt. Bei unserem Schuldner war gar nichts zu holen. Aber es kommt immer drauf an, denk ich mal.
Wenn eine RS hinter eurem Mandanten steht, würde ich vielleicht versuchen zu vollstrecken. Wenn der Mandant die Kosten selbst tragen muss, würd ich es mit ihm besprechen und evtl. die ZV nur aus einem Teilbetrag.
Vielleicht gibt's aber hier noch ein paar Kollegen, die bessere Ideen haben. Die schnappe ich auch gerne auf
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
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Öfter probiert:
Angeschrieben und Raten in Kleinstbeträgen angeboten mit Hinweis auf datumsgleiches Schreiben gleichen Inhalts an den Sozialen Dienst. Mehrmals geklappt.
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Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
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Hallo,
also wir haben in einigen Fällen tatsächlich den GVZ losgeschickt - mit mäßigem Erfolg. Mal wurden tatsächlich Raten gezahlt oder wir haben das Konto gepfändet. Ansonsten war nichts zu holen. In einem anderen Fall haben wir in der JVA angefragt, wann mit einer Entlassung zu rechnen ist und dann um Mitteilung der Entlassanschrift gebeten. Im Anschluss haben wir dort den GVZ hingeschickt.
Grüßle, elli_m
also wir haben in einigen Fällen tatsächlich den GVZ losgeschickt - mit mäßigem Erfolg. Mal wurden tatsächlich Raten gezahlt oder wir haben das Konto gepfändet. Ansonsten war nichts zu holen. In einem anderen Fall haben wir in der JVA angefragt, wann mit einer Entlassung zu rechnen ist und dann um Mitteilung der Entlassanschrift gebeten. Im Anschluss haben wir dort den GVZ hingeschickt.
Grüßle, elli_m
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- Beruf: Rechtspfleger
Hallo,
grundsätzlich besteht in der JVA Arbeitspflicht.
Von seinem Lohn muss der Gefangene Kost und Logie bezahlen.
Einen Teil bekommt er als Hausgeld mit dem er im Knast einkaufen kann.
Von Rest wird ein Überbrückungsgeld gebildet das ihm´, nach der Entlassung, den Übergang in ein straffreies Leben erleichtern soll.
Erst wenn das Überbrückungsgeld vollständig gebildet wurde, ist Eigengeld pfändbar.
Meines Wissens ist das so nach ca. 1 Jahr im Durchschnitt.
Aber Eigengeld nie in den Grenzen des § 850c ZPO wie Arbeitseinkommen pfänden!
S. Geiselmann
grundsätzlich besteht in der JVA Arbeitspflicht.
Von seinem Lohn muss der Gefangene Kost und Logie bezahlen.
Einen Teil bekommt er als Hausgeld mit dem er im Knast einkaufen kann.
Von Rest wird ein Überbrückungsgeld gebildet das ihm´, nach der Entlassung, den Übergang in ein straffreies Leben erleichtern soll.
Erst wenn das Überbrückungsgeld vollständig gebildet wurde, ist Eigengeld pfändbar.
Meines Wissens ist das so nach ca. 1 Jahr im Durchschnitt.
Aber Eigengeld nie in den Grenzen des § 850c ZPO wie Arbeitseinkommen pfänden!
S. Geiselmann