Hallo liebe Foris, ich habe folgendes Problem: Ich habe eine Kontopfändung ausgebracht. In der Drittschuldnererklärung wurde mitgeteilt, dass die Schuldnerin ein P-Konto und einen "Vertrag über Einlagen" unterhalte. Dieser Vertrag bedürfe allerdings vor Auszahlung der Kündigung. Es gibt noch fünf vorrangige Gläubiger.
Ich hab dann den Vertrag gekündigt und heute mal nach dem Sachstand dort angefragt. Nun hat mir die SBin mitgeteilt, dass aufgrund der anderen Gläubiger meine Kündigung überhaupt nicht zum Tragen käme, da ich ja als letztes kam. Der Einlagenvertrag wurde noch von keinem anderen Gläubiger gekündigt und von meiner Kündigung profitieren auch die anderen nicht.
Ich kann das jetzt gar nicht verstehen. Ich mein, wenn ich doch als erste den Vertrag kündige (warum auch immer die anderen Gläubiger es nicht getan haben) dann ist es doch egal, wenn andere vor mir sind, oder?
Bin mir grad unschlüssig, wo ich nachlesen soll.
Vielleicht könnt ihr mir helfen...
Problem mit Drittschuldnerin
- Anahid
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Sehe ich anders. Wenn die anderen Gläubiger ebenfalls das Recht auf Kündigung gepfändet haben, dann steht demjenigen das Recht zur Kündigung zu, der als erster gepfändet hat. Du kannst ihm ja dieses Recht nicht "wieder weg pfänden". Denn dann müsstest Du, um selbst berechtigt zu sein, das Recht gegen den anderen Gläubiger kündigen und dazu hast Du keine Rechtsgrundlage.
Anders ausgedrückt: Du kannst nix pfänden, was dem Schuldner schon gar nicht mehr zusteht.
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Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ist die Frage, ob die anderen das Recht auf Kündigung mitgepfändet haben
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In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
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