Rente

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Yasmin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 316
Registriert: 18.10.2007, 18:31
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

29.01.2014, 13:04

Was können wir alles machen, wenn vom Schuldner absolut nichts zu holen ist? Dürfen wir die Deutsche Rentenversicherung anschreiben und um Auskunft bitten? Bei Rente hat sie nur Rentenanwartschaften angekreuzt. Der Schuldner ist 56 Jahre alt?
Benutzeravatar
Frau Cindy
Foreno-Inventar
Beiträge: 2230
Registriert: 19.05.2010, 10:55
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: an der Elbe

#2

29.01.2014, 13:05

Rentenanwartschaften pfänden.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#3

29.01.2014, 13:05

WEnn der Schuldner noch nicht das Rentenalter erreicht hat, dann kannst du nur die Anwartschaften pfänden. D.h, wenn der Schuldner das Rentenalter erreicht hat und seine Rente noch genug ist, erfolgen dann Zahlungen auf die Forderungen. Vorher nicht.

Eine Auskunft bekommt Ihr in der Regel nur im Rahmen der Drittschuldnerauskunft. Dafür muss man aber vorher gepfändet haben.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#4

29.01.2014, 13:06

Yasmin hat geschrieben:Dürfen wir die Deutsche Rentenversicherung anschreiben und um Auskunft bitten?
Dürft ihr. Ich bin aber sicher, daß ihr da keine Auskunft über die Höhe der Anwartschaften erhaltet.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#5

29.01.2014, 13:40

Zustimm Liesel. Ich habe es selbst probiert und die Deutsche Rentenversicherung angeschrieben. Diese haben mir nur eine Mitteilung geschickt, dass sie solche Daten nicht herausgeben dürfen. Es blieb also nur PFÜB übrig.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Yasmin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 316
Registriert: 18.10.2007, 18:31
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#6

29.01.2014, 15:00

Sie hat allerdings die Rentenversicherungsnummer nicht angegeben, kann man trotzdem die Rentenanwartschaften pfänden?
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3579
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#7

29.01.2014, 15:02

Ja, kannst Du. Am besten aber das Geburtsdatum angeben.
Antworten