vorl. Zahlungsverbot - Urteil liegt noch nicht vor

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Christina787
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#1

27.01.2014, 14:12

Hallo...

ich brauche mal wieder Hilfe. Wir haben in einer Sache ein Protokoll des Gerichts vorliegen, wonach uns ein bestimmter Geldbetrag zusteht. Das Urteil liegt noch nicht vor. Ich soll jetzt ein vorl. Zahlungsverbot in verschiedene Konten ausbringen, damit Gelder nicht an die Seite geschafft werden können.
Ist dies überhaupt möglich? § 845 Abs. 1 ZPO sagt ja "... auf Grund eines vollstreckbaren Schuldtitels.." und naja, aber gerade der fehlt ja irgendwie noch. Oder kann ich schon das Protokoll als solches ansehen?

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.

Viele Grüße
Christina
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Frau Cindy
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#2

27.01.2014, 14:22

Es reicht aus, dass das Urteil erlassen ist, um ein VZV zu beantragen.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Christina787
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#3

27.01.2014, 14:29

Wenn ich also das Protokoll bereits vorliegen habe in dem der Tenor bereits feststeht, kann ich loslegen?
Jupp03/11

#4

27.01.2014, 14:40

siehe Beitrag 2.
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