Hallo Leute,
wir haben beim Vollstreckungsgericht im Namen des Schuldners folgenden Antrag gestellt: " ... erheben wir Widerspruch gegen die Eintragung in das Schuldnerregister und beantragen, die Eintragung zurückzuweisen, hilfsweise einstweilen einzustellen"
Nun meine Frage: Was kann ich hierfür abrechnen? Verfahrengsgebühr nach VV 3309 RVG?
Liebe Grüße
Stephi
Widerspruch gegen Eintragungsanordnung
- Stephanie86
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Ich würde sagen, da es eine Tätigkeit im Rahmen der ZV ist, fällt eine 0,3 Gebühr nach Nr. 3309 RVG an.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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- Stephanie86
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