Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
-
anjamiki
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 21
- Registriert: 02.03.2011, 14:49
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Wohnort: Hessen
#1
09.01.2014, 14:32
Hallo zusammen!
Ich habe einen Vollstreckungstitel gegen eine GmbH die es nicht mehr gibt. Die "Schluris" haben zwischenzeitlich die Firma umbenannt und sind von Frankfurt nach Stuttgart und nunmehr nach Dortmund verzogen. GF ist auch nicht mehr der, der es damals war......
Ist da noch was zu machen?
Vielen Dank schon mal und Grüße aus Hessen von der Bergstraße
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
-
Anahid
- Hexe vom Dienst
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
#2
09.01.2014, 14:51
Wer Geschäftsführer war und ist, ist völlig unerheblich. Du musst den Geschäftsführer in einer Klage noch nicht einmal namentlich benennen. Ob die umgezogen sind, ist auch nicht von Interesse.
Das einzig Interessante ist der Name. Wenn die jetzt anders heißen, dann musst Du das natürlich nachweisen. Handelsregisterauszug beifügen, aus dem sich die Namensänderung ergibt, müsste aber m.E. reichen. Ich bin nicht der Meinung, dass Du dafür jetzt den Titel umschreiben lassen musst.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
-
anjamiki
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 21
- Registriert: 02.03.2011, 14:49
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Wohnort: Hessen
#3
09.01.2014, 16:02
Vielen Dank für die prompte Antwort. Ich werde mein Glück versuchen
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)