Kreuzchen bei PfüB vergessen (840 ZPO)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Daniela31
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#1

09.01.2014, 12:16

Hallo,

bei denen neuen Formularen für den PfüB habe ich leider vergessen, das Kreuzchen bei der Drittschuldnererklärung zu machen. Die Drittschuldnerin hat sich nämlich nunmehr geweigert, eine Erklärung abzugeben. So ein Ärger. Habe den Zustellungsnachweis auch noch nicht zurückerhalten.

Muss ich jetzt einen ganz neuen Antrag stellen oder wie geht man hier vor ?

Wäre für jeden Tip dankbar !!
supibaerchi
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#2

09.01.2014, 12:28

Dazu haben wir hier schon einige Beiträge. Beauftrage den GVZ dann einfach noch mal mit der Zustellung mit Aufforderung nach 840 ZPO
Liebe Grüße
Bärchi
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#3

09.01.2014, 12:40

Falls Ihr den aktuellen Zöller im Büro habt, lies mal § 840 Rn. 3.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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