Auftrag an den GV ausfüllen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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vinya
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#1

11.12.2013, 10:59

Hallo zusammen,

ich bin neu hier, auch relativ neu im Gebiet der Rechtsanwaltskanzlei. Eigentlich als Sekretärin angestellt (wir bearbeiten überwiegend Geschäftsverträge u.ä.), muss ich nun für eine Freundin meiner Chefin eine Zwangsvollstreckung betreiben. Vollstreckbare Ausfertigung des Urteils ist vorhanden, Zahlungsaufforderung an den Schuldner ist raus. Die Zahlungsfrist läuft morgen ab. Nun hab ich dieses Auftragsformular für den GV aus dem Internet hier liegen und stehe bei einigen Dingen total auf dem Schlauch.

Gibt's hier in diesem tollen Forum iiiirgendwo ne "Anleitung", Tipps, habt ihr Anregungen, was ich sinnvollerweise in die Suche eingeben könnte, um zu einem Ergebnis zu kommen?

Danke schon mal!!
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Liesel
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#2

11.12.2013, 11:00

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#3

11.12.2013, 11:01

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#4

13.12.2013, 12:21

Vielen Dank für die Hilfe schon mal.

Ich hab doch noch eine Frage, hab diesmal wenig Zeit mich hier durchzuwühlen und hoffe deswegen auf Eure Hilfe.

Immer noch Ausfüllen des Auftrags an den Gerichtsvollzieher.

Wir haben ein Versäumnisurteil, aus dem wir vorläufig vollstrecken können und wollen. KFA ist noch nicht gestellt. Kann ich dann im GV-Auftrag nur die Summe aus dem Urteil (mit Zinsen) eintragen oder auch die restlichen Kosten aus Mahnverfahren und streitigem Verfahren bis zum VU?

Gibt's da was "rechtliches" zu? Wo?
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#5

13.12.2013, 12:46

Du kannst nur das vollstrecken, worüber du einen - vorläufig - vollstreckbaren Titel besitzt.
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#6

13.12.2013, 13:17

Ja, das dachte ich mir schon. Das Formular gibt das ja eigentlich auch schon so her.

Danke & schönes Wochenende!!
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