ich hab da mal nen interssanten Fall.
Wir haben einen Vollstreckungsbescheid gegen einen Kerle der eigentlich Hartz IV bekommt.
Den GV hab ich schon hingeschickt. Er hat die eV abgegeben.
Eigentlich ist nicht zu holen bei dem.
Jetzt haben wir ihn bei einem Kanzleiausflug auf dem Weihnachtsmarkt gesehen, wie er das Kinderkarussel betreibt.
Wir würden gerne am Sonntag Nachmittag seine Taschen pfänden lassen.
Was genau muss ich denn alles machen, damit unser Plan gelingt
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
Habt ihr auch gleich Vordrucke?