Pfändung beim Kinderkarussell

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anibabe87
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#1

09.12.2013, 13:51

Halli Hallo,

ich hab da mal nen interssanten Fall.

Wir haben einen Vollstreckungsbescheid gegen einen Kerle der eigentlich Hartz IV bekommt.

Den GV hab ich schon hingeschickt. Er hat die eV abgegeben.

Eigentlich ist nicht zu holen bei dem.

Jetzt haben wir ihn bei einem Kanzleiausflug auf dem Weihnachtsmarkt gesehen, wie er das Kinderkarussel betreibt.

Wir würden gerne am Sonntag Nachmittag seine Taschen pfänden lassen.

Was genau muss ich denn alles machen, damit unser Plan gelingt :lol:

Habt ihr auch gleich Vordrucke?
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Anahid
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#2

09.12.2013, 14:37

Ehrlich gesagt wage ich zu bezweilfen, dass er der Besitzer des Karussells ist, sondern er wird dort lediglich als Aushilfe arbeiten. Da kommst Du dann mit einer Taschenpfändung nicht weiter.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Fräulein Fit

#3

09.12.2013, 14:50

Wir hatten damals mal einen etwas anderen Fall, wir hatten einen Schuldner der eine Pizzaria über seine Schwester laufen lies, aber das ganze Geld kassiert hat. Haben den GV dann angerufen und ihn gefragt ob er nicht mal dort vorbei schauen könnte und ne Taschenpfändung machen könnte.

Also wir haben es vorab telefonisch geklärt. Vllt. rufst du mal den GV an und fragst ihn mal?
Jule69
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#4

09.12.2013, 14:51

Ich würde erst einmal mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher telefonieren, denn es handelt sich schließlich um einen Sonntag und da die Sache eilig ist, und Du nicht mehr lange Zeit hast, würde ich das mit ihm absprechen.

Kann man nicht irgendwie rausfinden, wer der Inhaber des Karussels ist? Meistens befinden sich doch an den Ständen/Karussels die Angaben zum Inhaber oder evtl. mal durch den Standortbetreiber versuchen das rauszufinden?
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