Pfändung Pkw

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ReFa2804
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#1

06.12.2013, 17:32

Ich bin ein wenig verzweifelt, vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen.

Unsere Mandantin (Autohaus) ist Eigentümerin eines Fahrzeugs. Die Gegnerin hatte das Fahrzeug von unserer Mandantin unter Eigentumsvorbehalt erworben und einen Leasingvertrag mit einer uns fremdem Leasingfirma abgeschlossen.

Es gab hier zunächst Streitigkeiten zwischen uns und der Leasinggeberin. Die Leasinggeberin zahlte nicht und wir sind vom Kaufvertrag zurückgetreten. Lange Rede kurzer Sinn: Der Brief wurde dann doch unserer Mandantin ausgehändigt, das Fahrzeug verblieb bei der Schuldnerin.

Da auch die Schuldnerin den Kaufpreis nicht zahlte, haben wir gegen sie Klage eingereicht auf Herausgabe des Kfz.

Es erging Versäumnisurteil: Die Beklagte wird verurteilt den Pkw xyz nebst sämtlichen Schlüsseln und Fahrzeugschein an die Klägerin herauszugeben.

Der Beklagten wird eine Frist zur Herausgabe von zwei Wochen nach Rechtskraft des VUs gesetzt. Es wird festgestellt, dass im Falle fristgemäßer Herausgabe die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den am Fahrzeug durch den Verzug eingetretenen Wertverlust zu ersetzen.

Die Beklagte wird verurteilt, nach Ablauf der Frist zur Herausgabe, 25.560,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Fristablauf an die Klägerin zu zahlen.


Versäumnisurteil wurde rechtskräftig, Schuldnerin hat nicht gezahlt, GVZ beauftragt. Allerdings habe ich versäumt den GVZ darauf hinzuweisen, dass Kfz explizit zu pfänden/verwerten.

Schuldnerin kann weiterhin nicht zahlen, eV abgegeben.

Ich weiß nun nicht genau, wie oder was ich machen kann. Sollte ich den GVZ mit einem neuen ZV-Auftrag beauftragen? Antrag auf Verwertung nach § 825 ZPO stellen? Kann man auch § 847 ZPO anwenden? Wenn ja, wie?

Unsere Mandantin möchte einfach ihren Pkw zurückhaben, da dieser in deren Eigentum steht.

Fragen über Fragen, die ich nicht mehr zu beantworten weiß und ich hoffe auf eure Unterstützung.
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Riverside
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#2

09.12.2013, 08:28

Das wäre doch eigentlich ein ZV-Auftrag nach § 883 ZPO?
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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ReFa2804
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#3

26.02.2014, 10:50

Vielen Dank für Deinen Hinweis, es hat funktioniert. Unsere Mandantin hat das Fahrzeug wieder :smile:

Beitrag kann dann geschlossen werden!!
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