Mehrere Einkommen zusammenrechnen

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tinanchen88
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#1

21.11.2013, 11:49

Hallo, ich habe nunmehr ein mittelschweres Problem.

Mein Schuldner hat bis 09/2013 Leistungen des Jobcenters bezogen, hat aber am 01.09. wieder angefangen zu arbeiten.
Nach Vorlage der Abrechnung für 09/2013 habe ich beide Einkommen addiert und den sich darauf ergebenen pfändbaren Betrag beim Schuldner angefordert.

Jetzt haben wir einen Brief von seinem Anwalt bekommen, dass wir beide Einkommen nicht zusammenrechnen können, mit der Begründung, dass die Auszahlung des Jobcenters im September erfolgte und die Auszahlung des Arbeitgebers im Oktober. Eine weitere Begründung war, dass bei einer Kündigung zum Januar 14 das Geld des Arbeitgebers erst im Februar 14 kommen würde und die Leistungen des Jobcenters erst im März 14.

Wie nun ist es richtig...gehe ich von dem Leistungeszeitraum aus, für den er das Geld bezogen hat, oder aber gehe ich davon aus, wann er es ausbezahlt bekommen hat.

Ich bedanke mich schonmal für Eure Hilfe...
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Anahid
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#2

21.11.2013, 11:58

Wie Du selbst schreibst, hat der Schuldner bis 9/13 Leistungen bezogen. Die Auzszahlung des Jobcenters bezog sich also auf August oder früher. Damit dürfte sich Deine Frage von allein erledigen, oder?
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#3

21.11.2013, 12:18

Der Bescheid lief aber für die Zeit bis einschließlich 30.09. und ab 01.09. hat er schon eine Vollzeitbeschäftigung aufgenommen. Das Jobcenter zahlt doch zum Anfang des Monats aus, oder nicht?
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Anahid
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#4

21.11.2013, 12:46

Arbeitslosengeld I wird immer für den vergangenen Monat gezahlt.
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tinanchen88
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#5

05.12.2013, 11:01

Ist es nicht unrelevant, wann das Arbeitslosengeld ausgezahlt wird?

Auf welcher Grundlage basiert nun diese Zusammenrechnung? WANN as Geld ausgezahlt wurde, oder für WELCHEN Zeitraum?
aculita
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#6

05.12.2013, 12:48

Jobcenter zahlt bei uns immer ALG2. Und das wird meines Wissens am/zum 1. für den folgenden Monat gezahlt.
Das würde bei Tinanchen heißen: er hat am 1. September Geld für September erhalten hat bzw am 1. Oktober für Oktober erhalten hätte (wenn er nicht aus dem Leistungsbezug rausgefallen wäre) und vom Arbeitgeber für den Arbeitszeitraum September am 15. Oktober. Damit hätte er doch aber sowohl im September als auch im Oktober nur jeweils einmal Geld erhalten. Oder nicht?
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#7

11.12.2013, 08:11

Das ist wohl richtig, dass er eine Zahlung Anfang September (für September) vom Jobcenter erhalten und Anfang Oktober (für September) eine Zahlung des Arbeitgebers erhalten hat.

Aber kann ich nun diese beiden Einkommen zusammenrechen lassen? Worauf kommt es bei der Zusammenrechnung an? Auf den Zeitpunkt wann die Auszahlung des Geldes stattgefunden hat oder für den Zeitraum, für den abgerechnet wurde?

Hier ist es ja so, dass er eine Zahlung anfang September und eine anfang Oktober erhalten hat, jedoch beide für den Zeitraum vom 01.09. bis 30.09.

Ich muss diese Sache wirklich dringend klären....
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