Erfahrungen mit langer Bearbeitungsdauer PfÜb
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vielen Dank..ich werde das mal tun...die sache macht mich umso wütender als dass ich am WE in der Zeitung gelesen habe, dass sich jetzt im Berliner Senat darum gestritten wird, wer den Überschuss der Abteilung Justiz erhält, der aufgrund der erhöhten Gerichtskosten entstehen wird...da kam nicht einmal die Diskussion auf evtl. das Personal davon aufzustocken *grrrr
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So habe wieder einen neuen Fall: AG Neubrandenburg. Nach 6 Wochen bekomme ich heute eine Monierung ich möge doch bitte gem. § 80 ZPO eine Vollmacht im Original oder beglaubigter Abschrift einreichen vorher können mein PfÜb nicht erlassen werden. (ich habe ein Inkassounternehmen). Das ist doch echt nicht deren Ernst oder?
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Und was soll das? Die kleinen Verwaltungen vor Ort können sich auch kein Personal schnitzen. Die Beschwerden gehören zum Ministerium und zu den Politikern, die laufend kürzen mit dem Lied: Die Kassen sind leer. Wer soll denn dann die Arbeit noch machen?
Zuletzt geändert von 13 am 02.12.2013, 19:39, insgesamt 1-mal geändert.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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Warum ist die Verfügung denn aus Deiner Sicht unsinnig?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Dass das Gericht erst einmal eine Prozessvollmacht verlangt, nachdem die Sache dort 7 Wochen zur Bearbeitung lag...find ich unsinnig und hab ich noch nie erlebt, dass ein Gericht ne Vollmacht verlangt wenn man bereits im Mahnverfahren bevollmächtigt war.
- Soenny
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Dann solltest du dir das hier mal durchlesen:
http://www.iww.de/fmp/archiv/inkassopra ... gen-f12348
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Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Da sind die Erfahrungen sehr, sehr unterschiedlich.
Teilweise wird der PfÜB bereits drei Tage nach Übersendung erlassen und die Kosten nachträglich eingefordert, teilweise erst Kosten eingefordert und nach Eingang der Gerichtskosten erlassen, teils warten wir auf den Erlass (nach Zahlung der Gerichtskosten) mehrere Wochen.
Neulich ein ziemlich krasser Fall: PfÜB-Antrag von April 2013, vor einer guten Woche erlassen.
Teilweise wird der PfÜB bereits drei Tage nach Übersendung erlassen und die Kosten nachträglich eingefordert, teilweise erst Kosten eingefordert und nach Eingang der Gerichtskosten erlassen, teils warten wir auf den Erlass (nach Zahlung der Gerichtskosten) mehrere Wochen.
Neulich ein ziemlich krasser Fall: PfÜB-Antrag von April 2013, vor einer guten Woche erlassen.