Titelumschreibung bei Namensänderung notwendig?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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AyumiJoseline
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#1

03.12.2013, 09:46

Hallo zusammen,
habe mich bereits hier im Forum umgeschaut um eine Antwort für mein Problem zu finden, habe aber nichts gefunden. Dass ich einen Titel nicht Umschreiben lassen muss wenn sich lediglich der Nachname aufgrund Heirat etc ändert ist mit bewusst, leider habe ich ein ganz anderes Problem:

Wir haben ein Versäumnisurteil (durch öffentliche Zustellung) und einen Kfb erwirkt. Nun will ich die ZV einleiten. Habe erneut zuvor eine EMA eingeholt und nun stellt sich heraus das die Schulderin KOMPLETT anders heißt (es sich aber um die gleiche Person handelt). Zum besseren Verständnis den Sachverhalt mit Musternamen:

Kaufvertrag und erwirkte Titel (auch nach vorherigen EMA) lautet auf den Schulder Heike van Heitermann.
Da wir Person nach Erhalt der vollstreckbaren Ausfertigungen nicht mehr postalisch erreichen konnten, haben wir eine erneute Online-EMA gemacht (ca. 1 Jahr nach Titulierung). Und nun bekommen wir die Auskunft dass Frau Heike van Heitermann, dass sich der Name und Anschrift geändert hat. Schulderin heißt nun Heidi Heitermann... Was mach ich nun? Grund für die Änderung kann uns nicht gesagt werden. Habe auch direkt beim Einwohnermeldeamt angerufen aber die können mir zu bestätigen das Heidi Heitermann immer schon unter dem Namen in der Stadt gemeldet war....
Muss ich hier nun eine Titelumschreiben beantragen unter Vorlage der Online-EMA die die Namensänderung bestätigt oder kann ich auch so die ZV einleiten und einfach nur die EMA beifügen und im ZV-Auftrag drauf hinweisen?

Danke schonmal für eure Hilfe

LG AJ
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Anahid
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#2

03.12.2013, 10:24

Nur so die ZV einleiten wird nicht gehen, da der Schuldnername nicht identisch ist mit dem Namen im Titel. Da wird der GV nicht vollstrecken.

Ich würde die Titelumschreibung versuchen unter Hinweis darauf, dass der Vorname zuvor durch das EMA bestätigt worden ist, dieser sich aber zwischenzeitlich gemäß der neuen EMA geändert hat. Übrigens habe ich in meinem Bekanntenkreis auch eine Person, die nach über 30 Jahren den Vornamen nicht mehr mochte und geändert hat. Vielleicht hat Deine Schuldnerin auch einfach den Vornamen geändert. Auf jeden Fall brauchst Du einen Titel mit richtigem Vornamen.
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AyumiJoseline
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#3

03.12.2013, 10:54

:thx
Das hatte ich leider schon vermutet! Naja dann werde ich mal nen netten 3-zeiler ans Gericht schicken in der Hoffnung dass die nicht noch mehr Nachweise wollen! :-)
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#4

03.12.2013, 13:09

Also ich hatte schon mal eine Akte, da hatte die Schuldnerin sowohl den Vornamen als auch den Nachnamen geändert und der GVZ hat vollstreckt. Du könntest doch z. B. anhand einer erweiterten EMA-Anfrage belegen, dass es sich um ein und dieselbe Person handelt.
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