Hallo,
hab mal wieder eine Frage:
Im Vermögensverzeichnis hatte die Schuldnerin angegeben, dass sie eine Kaution für Ihre Wohnung gezahlt hat. Die wollte ich jetzt pfänden, allerdings hat die Schuldnerin keinen Vornamen angegeben.
Jetzt habe ich vom Gericht die Mitteilung erhalten, dass meinem PfÜb noch nicht entsprochen werden kann, da die Drittschuldnerangabe zu ungenau ist. Im Internet finde ich jetzt aber nur heraus, dass der Vorname mit M beginnt. Dies ist wahrscheinlich immer noch nicht ausreichend, oder? Wie geht ihr in so einem Fall vor? Melderegisterauskunft?
Drittschuldnerangabe im PfÜb
- Anahid
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Telefonbuch? Mit Telefonnummer würde ich mal anrufen.
Grundbuchamt?
Wäre jetzt so das, was mir auf Anhieb einfällt.
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Meinste, dass mir die Dame Ihren Vornamen verrät? Blöd ist nur, dass die vermietete Wohnung im gleichen Haus ist und ich habe halt die Befürchtung, dass die Dame dann die Schuldnerin vorwarnt.Anahid hat geschrieben:Telefonbuch? Mit Telefonnummer würde ich mal anrufen.
Kann man eigentlich beim Grundbuchamt anrufen und fragen, oder muss ich mir da eine Grundbuchauszug holen?
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Telefonisch wird dir das Grundbuchamt keine Auskunft geben.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
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Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
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(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Warum sollte die Dir keine Auskunft erteilen? Ihr entstehen doch durch die Pfändung keine Nachteile und was soll es bringen, die Schuldnerin zu warnen? Du willst doch die Kaution pfänden. Die wird erst mit Beendigung des Mietverhältnisses ausgezahlt und dann auch nur, wenn sie nicht für Renovierungsarbeiten o.ä. gebraucht wird.
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In den meisten Fällen ist der Vermieter = Hauseigentümer. Das heißt, ein Grundbuchauszug würde hier wahrscheinlich helfen. Wenn nicht, gibt es noch die Möglichkeit der Nachbesserung der Vermögensauskunft.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Ich würde es zumindest telefonisch beim Grundbuch versuchen
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Am schnellsten geht mit Sicherheit eine Anfrage beim Einwohnermeldamt; dürfte auch am günstigsten sein.
Allerdings macht die Pfändung der Kaution in den wenigsten Fällen Sinn.
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- katuscha
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Ja, ich weiß, hier in diesem Fall hatte ich auch eher im Hinterkopf, dass die Vermieterin sie halt darauf anspricht und wenn man im gleichen Haus wohnt, ist es für die Schuldnerin dann vielleicht doch unangenehm und zahlt zumindest Raten.samsara hat geschrieben:Allerdings macht die Pfändung der Kaution in den wenigsten Fällen Sinn.