Drittschuldnerangabe im PfÜb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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katuscha
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#1

28.11.2013, 11:31

Hallo,

hab mal wieder eine Frage:

Im Vermögensverzeichnis hatte die Schuldnerin angegeben, dass sie eine Kaution für Ihre Wohnung gezahlt hat. Die wollte ich jetzt pfänden, allerdings hat die Schuldnerin keinen Vornamen angegeben.

Jetzt habe ich vom Gericht die Mitteilung erhalten, dass meinem PfÜb noch nicht entsprochen werden kann, da die Drittschuldnerangabe zu ungenau ist. Im Internet finde ich jetzt aber nur heraus, dass der Vorname mit M beginnt. Dies ist wahrscheinlich immer noch nicht ausreichend, oder? Wie geht ihr in so einem Fall vor? Melderegisterauskunft?
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Anahid
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#2

28.11.2013, 11:36

Telefonbuch? Mit Telefonnummer würde ich mal anrufen.

Grundbuchamt?

Wäre jetzt so das, was mir auf Anhieb einfällt.
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katuscha
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#3

28.11.2013, 12:05

Anahid hat geschrieben:Telefonbuch? Mit Telefonnummer würde ich mal anrufen.
Meinste, dass mir die Dame Ihren Vornamen verrät? Blöd ist nur, dass die vermietete Wohnung im gleichen Haus ist und ich habe halt die Befürchtung, dass die Dame dann die Schuldnerin vorwarnt.

Kann man eigentlich beim Grundbuchamt anrufen und fragen, oder muss ich mir da eine Grundbuchauszug holen?
Sonnenkind
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#4

28.11.2013, 12:10

Telefonisch wird dir das Grundbuchamt keine Auskunft geben.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
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Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#5

28.11.2013, 13:11

Warum sollte die Dir keine Auskunft erteilen? Ihr entstehen doch durch die Pfändung keine Nachteile und was soll es bringen, die Schuldnerin zu warnen? Du willst doch die Kaution pfänden. Die wird erst mit Beendigung des Mietverhältnisses ausgezahlt und dann auch nur, wenn sie nicht für Renovierungsarbeiten o.ä. gebraucht wird.
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#6

28.11.2013, 13:18

In den meisten Fällen ist der Vermieter = Hauseigentümer. Das heißt, ein Grundbuchauszug würde hier wahrscheinlich helfen. Wenn nicht, gibt es noch die Möglichkeit der Nachbesserung der Vermögensauskunft.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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Soenny
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#7

28.11.2013, 13:20

Ich würde es zumindest telefonisch beim Grundbuch versuchen ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#8

28.11.2013, 13:20

Dann werde ich einfach mal anrufen.
Zuletzt geändert von katuscha am 28.11.2013, 13:24, insgesamt 1-mal geändert.
samsara
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#9

28.11.2013, 13:21

Am schnellsten geht mit Sicherheit eine Anfrage beim Einwohnermeldamt; dürfte auch am günstigsten sein.

Allerdings macht die Pfändung der Kaution in den wenigsten Fällen Sinn.
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#10

28.11.2013, 13:24

samsara hat geschrieben:Allerdings macht die Pfändung der Kaution in den wenigsten Fällen Sinn.
Ja, ich weiß, hier in diesem Fall hatte ich auch eher im Hinterkopf, dass die Vermieterin sie halt darauf anspricht und wenn man im gleichen Haus wohnt, ist es für die Schuldnerin dann vielleicht doch unangenehm und zahlt zumindest Raten.
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